Steuerlexikon Gesellschaft mit beschränkter Haftung … Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die als Einmanngesellschaft (nur ein Gesellschafter) geführt werden kann. Sie wird per Gesellschafterbeschluss gegründet und ist in das Handelsregister einzutragen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage, die mindestens 25000 € betragen muss, beschränkt. Nach § 5a GmbH-Gesetz (GmbHG) kann eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (sog. »Mini-GmbH«) gegründet werden. Eine Gründung ist ohne Kapital möglich. Das Kapital ist jedoch nach und …Ansehen
Steuerlexikon Gesundheitsvorsorge … Bietet der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter an, so sind diese bis zu einem Betrag von 600,– € jährlich steuerfrei. Bei den Maßnahmen kann es sich um externe Kurse z.B. Rückenschulungen, Stressreduktion handeln oder um betriebliche Angebote zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung. Der Besuch des Fitnessstudios ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen. § 3 Nr. 34 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Getrennte Veranlagung … Rechtslage bis 31.12.2012 Ledige, geschiedene, verwitwete oder ganzjährig getrennt lebende Ehepartner oder Ehepartner, bei denen der eine Partner während des gesamten Vorjahres im Ausland lebte, werden getrennt zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26 EStG). Beantragt einer der Ehepartner eine getrennte Veranlagung, so ist diese durchzuführen. Hiergegen kann der andere Ehepartner nur vorgehen, wenn die getrennte Veranlagung willkürlich beantragt wurde. Willkür kann gegeben sein, falls der Antragsteller …Ansehen
Steuerlexikon Gewerbeanmeldung … Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnet, hat dies auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird (Gewerbeanmeldung). Nach erfolgter Gewerbeanmeldung unterrichtet die Gemeinde unverzüglich das zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Gleiche gilt für …Ansehen
Steuerlexikon Gewerbebetrieb … Als Gewerbebetrieb gilt jede selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Dabei darf weder eine land- und forstwirtschaftliche noch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Kapitalgesellschaften gelten bereits kraft Rechtsform …Ansehen
Steuerlexikon Gewerbeertrag … Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird für die Berechnung der Gewerbesteuer um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht und um Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert. § 7 GewStG § 8 GewStG § 9 GewStG …Ansehen
Steuerlexikon Gewinnbeteiligungen … Gewinnbeteiligungen (Tantiemen) gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Gewöhnlich sind Tantiemen eine zusätzliche Vergütung für Geschäftsführer einer GmbH. In der betrieblichen Praxis werden Umsatztantiemen sowie Gewinntantiemen gezahlt. Werden Umsatztantiemen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Denn hier prüft das Finanzamt sehr kritisch, ob diese Tantieme auch einen Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt …Ansehen
Steuerlexikon Gewinneinkunftsarten … Zu den Gewinneinkunftsarten gehören Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften, Einkünfte einer gewerbliche geprägten Personengesellschaft, Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung …Ansehen
Steuerlexikon Gewinnermittlungszeitraum … Das Wirtschaftsjahr ist der maßgebende Gewinnermittlungszeitraum. In einigen Fällen weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab. Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist; bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der Zeitraum, für den sie regelmäßig …Ansehen
Steuerlexikon Gewinnermittlung … Land- und Forstwirtschaft: Besteht keine gesetzliche Buchführungspflicht, ist der Gewinn nach Durchschnittsätzen zu ermitteln. Freiberufler: Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen und sind grundsätzlich nicht zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet. Sie können ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, freiwillig jedoch auch durch Betriebsvermögensvergleich. Gewerbebetrieb: Gewerbliche Unternehmen (gleiches gilt für Land- und Forstwirte) müssen …Ansehen