Steuerlexikon Definition & Erklärung: Aufstockungsbeträge in Altersteilzeit … Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Die Aufstockungsleistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG): Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt …Ansehen
Steuerlexikon Aufwandsentschädigung … Aufwandentschädigungen aus öffentlichen Kassen sind steuerfrei. Öffentliche Kassen sind unter anderem: Kassen von Bund und Ländern sowie den Gemeinden, Kassen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften, Kassen der Berufsgenossenschaften, Ortskrankenkassen, Landeskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Kassen der Deutschen Bundesbahn. Die Steuerfreiheit wird nur gewährt, wenn die gezahlten Beträge Aufwendungen abdecken sollen, die steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben …Ansehen
Steuerlexikon Aufzeichnungspflicht … Eine Verpflichtung zur Buchführung sowie eine Aufzeichnungspflicht ergibt sich aus den Steuergesetzen aber auch aus außersteuerlichen Vorschriften. So bestimmt § 238 des Handelsgesetzbuchs die Buchführungspflicht für jeden Kaufmann. Ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt, ist nach dem Gesamtbild des Betriebes zu entscheiden. Hierzu sind bisher zahlreiche Urteile ergangen. Wer nach außersteuerlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, muss Bücher auch nach den Bestimmungen des Steuerrechts …Ansehen
Steuerlexikon Ausbauten … Für Ausbauten, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, konnte die zum 31.12.2005 abgeschaffte Eigenheimzulage beansprucht werden (siehe »Eigenheimzulage«). § 2 EigZulG …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsbeihilfen … Ausbildungsbeihilfen, wie das BAföG, sind steuerfrei. Das gleiche gilt für Erziehungsbeihilfen und Studienzuschüsse, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden. Unterhalts-, Schul- und Studiengelder, die freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht gezahlt werden oder die gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen erhalten, unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Geber nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies trifft zum Beispiel bei im Ausland ansässigen Gebern zu. Erhalten …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsdienstverhältnis … Wenn ein Arbeitgeber oder Dienstherr Sie dafür bezahlt, dass Sie eine Ausbildung durchlaufen, spricht der Gesetzgeber von einem »Ausbildungsdienstverhältnis«. Ihre Einnahmen unterliegen dann der normalen Besteuerung. Aufwendungen, die durch das Ausbildungsdienstverhältnis verursacht sind, dürfen Sie als Werbungskosten abziehen. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt in folgenden Fällen vor: Lehre mit Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule; Vorbereitungsdienst von Referendaren für das zweite …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungsfreibetrag … Entstehen einem Steuerpflichtigen Kosten für die Ausbildung eines Kindes, kann ab 2023 ein Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: das Kind ist volljährig, es befindet sich in Berufsausbildung, es wohnt auswärtig und für das Kind besteht ein Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Die eigenen Einkünfte des volljährigen Kindes sind seit 2012 nicht mehr relevant für die Gewährung …Ansehen
Steuerlexikon Ausbildungskosten … Fallen Kosten für die Berufsausbildung an, ist für die steuerliche Beurteilung grundsätzlich zwischen Ausbildungskosten und Fort- bzw. Weiterbildungskosten zu differenzieren. Ausbildungskosten gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und können daher nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Demgegenüber können Fortbildungskosten als Werbungskosten angesetzt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten, kann er diese unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehen. Eine Ausbildung …Ansehen
Steuerlexikon Ausfuhrlieferungen … Ausfuhrlieferungen sind umsatzsteuerfrei (§§ 4 und 6 UStG). Eine Ausfuhrlieferung liegt vor, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind: der Unternehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet und ist ein ausländischer Abnehmer (Sitz oder Wohnort im Ausland) oder der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet …Ansehen
Steuerlexikon Auskunftspflicht … Steuerpflichtige sind gegenüber dem Finanzamt zur Auskunft verpflichtet, wenn dies im Besteuerungsverfahren notwendig ist. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Kann der steuerliche Sachverhalt durch die Beteiligten nicht aufgeklärt werden, können auch andere Personen als die Beteiligten zur Auskunft aufgefordert werden. Das Auskunftsersuchen der Finanzbehörden kann auf Verlangen des …Ansehen