Steuerlexikon Altersvorsorge … Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge wurde mit der Rentenreform eine dritte Form der Altersvorsorge, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge eingeführt. Diese besteht aus einem Eigenbeitrag (private Sparleistung) und einer staatlichen Zulage und wird in der Umgangssprache als Riester-Rente bezeichnet. Die mit der Riester-Rente geförderten Altersvorsorgeverträge müssen auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen werden. Zudem sind nur solche Altersvorsorgeprodukte …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Sonderausgabenabzug … Riester-Rente: Die beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten staatlichen Förderungen bestehen aus der Zulage oder aus dem Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen wird die Zulage interessant sein. Der Sonderausgabenabzug kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Zulagenberechtigte ein verhältnismäßig hohes Einkommen bezieht. Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die fiktiven zu gewährenden Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Zertifizierung … Riester-Rente: Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird vom Staat in Form einer Zulage oder mit einem Sonderausgabenabzug gefördert. Diese Förderung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Altersvorsorgeprodukt eine staatliche Zertifizierung besitzt. Hierfür zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Staatlicherseits wird aber nur geprüft, ob das Produkt die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt. Eine Rentabilitäts- und Sicherheitsprüfung erfolgt nicht. Um …Ansehen
Steuerlexikon Amateursportler … Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. In aller Regel handelt es sich um Arbeitslohn und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig. Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten …Ansehen
Steuerlexikon Amtshilfe … Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie das EG-Amtshilfe-Gesetze. Mit der Rechts- und Amtshilfe können bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen steuererhebliche Tatbestände erforscht werden. Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe leisten, wenn: die Gegenseitigkeit verbürgt ist …Ansehen
Steuerlexikon Amtssprache … Die Amtssprache ist deutsch. Werden bei einer Finanzbehörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, kann die Finanzbehörde verlangen, dass unverzüglich eine Übersetzung vorgelegt wird. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Finanzbehörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung anfertigen lassen. Wird eine Anzeige, ein Antrag oder eine Willenserklärung, die an eine Frist gebunden ist …Ansehen
Steuerlexikon Amtsträger … Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder wer sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Unter letzteren sind insbesondere Verwaltungsangestellte zu verstehen. Amtsträger unterliegen einer Haftungsbeschränkung. Wird infolge der Amts- oder Dienstpflichtverletzung eines Amtsträgers eine Steuer oder eine …Ansehen
Steuerlexikon Anfechtungsklage … Im Rahmen des Finanzrechtswegs kann mittels Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage geklagt werden. Durch die Anfechtungsklage kann die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts erreicht werden. Durch die Verpflichtungsklage kann ein bisher unterlassener oder bereits abgelehnter Verwaltungsakt zur Realisierung kommen. Um die Klage erheben zu können, muss der außergerichtliche Rechtsbehelf (Einspruch) erfolglos gewesen sein. Hiervon kann jedoch durch eine Sprungklage abgewichen werden. Auch …Ansehen
Steuerlexikon Anhängiges Verfahren … Anhängig ist ein Verfahren, in dem Klage erhoben worden, aber noch kein Urteil ergangen ist. Ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, können Sie sich in Ihrem Einspruch gegen einen Steuerbescheid auf dieses Verfahren berufen. Das Finanzamt bearbeitet Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt nicht, sondern lässt den Einspruch ruhen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat (§ 363 Abs. 2 AO). Ist ein Verfahren nur vor einem Finanzgericht anhängig, können Sie sich in einem Einspruch zwar auch …Ansehen
Steuerlexikon Anlagevermögen … In der Bilanz ist neben dem Umlaufvermögen , dem Eigenkapital, den Schulden sowie den Rechnungsabgrenzungsposten auch das Anlagevermögen gesondert auszuweisen (§ 247 Abs. 1 Handelsgesetzbuch, HGB) . Als Anlagevermögen sind nur Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen sollen (§ 247 Abs. 2 HGB) . Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich nicht aus der Bilanzierung, sondern aus der Zweckbestimmung. Zum Anlagevermögen gehören zum Beispiel: immaterielle Wirtschaftsgüter …Ansehen