Steuerlexikon Gemeinnützigkeit … Ein Verein aber auch eine Stiftung wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn sie nach ihrem Satzungszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein oder der Stiftung tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen. Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt, wird im § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert. Im Mittelpunkt steht …Ansehen
Steuerlexikon Geringfügige Beschäftigung … Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als 520,– € (bis 30.9.2022: 450,– €) im Monat ist. Hierbei wird eine Jahresbetrachtung zugrunde gelegt, d.h. das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Jahresdurchschnitt 520,– € nicht übersteigen. Die Minijob-Grenze wurde im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben und wird sich künftig bei weiteren Anhebungen des Mindestlohns »gleitend anpassen«. Gesetzlich ist das konkret so geregelt …Ansehen
Steuerlexikon Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) … Geringwertige Wirtschaftsgüter, abgekürzt »GWG«, sind selbstständig nutzbarere, bewegliche und abnutzbare Vermögensgegenstände. Betriebsmittel, die durch eine Betriebsausgabe (Barentnahmen aus der Kasse, Zahlungen über das Firmenkonto oder eine Kreditkarte) von maximal 800 Euro erworben werden können, dürfen im aktuellen Steuerjahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, die kompletten Anschaffungskosten eines GWG kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung sofort als Betriebsausgabe in der Steuererklärung …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtbetrag der Einkünfte … Der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich des Altersentlastungsbetrags, des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und des Freibetrags für Land- und Forstwirte. Ein Erstattungsüberhang aus der Kranken- und Pflegeversicherungsleistung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) oder der Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Dies gilt seit 01.01.2012. So wird gerechnet: Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) ./. Altersentlastungsbetrag …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtrechtsnachfolge … Die Gesamtrechtsnachfolge spielt insbesondere im Erbfall eine Rolle. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis und nicht nur einzelne Rechtspositionen auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. Erben haben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Vorschriften, durch die eine …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtschuldner … Als Gesamtschuldner gelten Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus einem Steuerschuldverhältnis schulden oder für dieselbe Leistung haften oder Personen, die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Mehrere Erben (Gesamtrechtsnachfolger) schulden die Steuer des Erblassers. Zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehepartner schulden gemeinsam die Einkommensteuer. Veräußerer und Erwerber haften gemeinsam für die Grunderwerbsteuer. Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner …Ansehen
Steuerlexikon Gesellschafter-Geschäftsführer … Wird der Gesellschafter einer GmbH als Geschäftsführer für die GmbH tätig, so nimmt er die Position eines Gesellschafter-Geschäftsführers ein. Der Gesellschafter steht dann in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Vergütungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer für seine Tätigkeit erhält, müssen angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten. Danach ist zu prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der keine Beteiligung an der GmbH …Ansehen
Steuerlexikon Gesellschafterdarlehen … Überlassen Gesellschafter einer Personengesellschaft ihrem Unternehmen ein Darlehen, ist zu prüfen, ob es sich um Eigenkapital handelt oder ob das Darlehen dem Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zuzurechnen ist. Eigenkapital liegt zum Beispiel vor, wenn der Geldbetrag beim Eintritt des Gesellschafters in die Personengesellschaft zu zahlen war, es sich um eine Einlage handelt (z.B. bei Verzicht auf Zinszahlung), es sich um Gewinnanteile des Gesellschafters handelt oder mit dem Geldbetrag eine …Ansehen
Steuerlexikon Gesellschafter … Gesellschafter einer Personengesellschaft und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen unterschiedlichen Steuerfolgen. Personengesellschaft: Steuerrechtlich werden Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitunternehmer bezeichnet. Die Mitunternehmer einer Personengesellschaft erzielen Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus Gewerbebetrieb. Entsprechend ihrem Anteil an der Gesellschaft oder entsprechend eines anderen Verteilungsmaßstabes wird ihnen am Ende des Wirtschaftsjahres der Gewinn …Ansehen
Steuerlexikon Gesellschaft bürgerlichen Rechts … Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. An einer GbR können natürliche Personen, juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften), aber auch Personengesellschaften beteiligt sein. Die GbR selbst gehört zu den Personengesellschaften. Übt sie ein Handelsgewerbe aus oder ist sie im Handelsregister eingetragen, wird die GbR automatisch zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Personengesellschaften gehören nicht …Ansehen