Steuerlexikon Abzugsumsätze … Werden von Unternehmen Umsätze getätigt, die nach § 4 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind, bleibt der Vorsteuerabzug für diese Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen versagt. Zur Feststellung des Vorsteuerabzugs ist grundsätzlich zwischen Abzugsumsätzen und Ausschlussumsätzen zu unterscheiden. Für Abzugsumsätze kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Für Ausschlussumsätze bleibt der Vorsteuerabzug versagt. Abzugsumsätze Von allen in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätzen kann die Vorsteuer abgezogen …Ansehen
Steuerlexikon Abzugsverbot … Nach § 3c EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ein anteiliger Abzug von Ausgaben ist zugelassen, wenn sie mit in § 3 Nr. 40, Nr. 40a und Nr. 70 EStG genannten Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ebenfalls vom Abzugsverbot betroffen sind nach § 12 EStG Aufwendungen der privaten Lebensführung, die weder Werbungskosten, Sonderausgaben noch außergewöhnliche …Ansehen
Steuerlexikon Abzugsverfahren / Ausnahmen … Das mit Wirkung zum 1.1.2002 aufgehobene Abzugsverfahren, das den Leistungsempfänger verpflichtet, die Umsatzsteuer einzubehalten, kommt in folgenden Fällen nicht zur Anwendung: Das Abzugsverfahren ist nicht anzuwenden, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung besteht. Es sind dies die Fälle, in denen der genannte Unternehmer eine steuerpflichtige Beförderung im Gelegenheitsverkehr – z.B. mit Omnibussen, Taxen und Mietwagen – oder eine steuerpflichtige …Ansehen
Steuerlexikon Abzugsverfahren … Mit dem Abzugsverfahren wurde der Steueranspruch des deutschen Finanzamts gegenüber ausländischen Unternehmen abgesichert. Durch das Steueränderungsgesetz 2001 ist dieses Abzugsverfahren mit Wirkung ab 1.1.2002 aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) eingeführt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft (auch Reverse Charge Verfahren genannt) bedeutet: Nicht der die Lieferung oder sonstige Leistung ausführende Unternehmer zahlt die Steuer, …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Anlageprodukte … Riester-Rente: Mit einer staatlichen Zulage oder dem Sonderausgabenabzug werden nur solche Anlageprodukte gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten. Dabei muss zumindest eine Nominalwerterhaltung der Beiträge gewährleistet werden. Die spätere Rentenzahlung kann in Form einer lebenslangen Leibrente oder durch monatlich gleichbleibende oder steigende Auszahlungen erfolgen. Wird die zweite Variante gewählt, so ist …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Besteuerung … Private Altersvorsorge – Riester-Rente: Die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge müssen aus bereits versteuerten Einnahmen des Steuerpflichtigen stammen. Im Normalfall ist dies der bereits versteuerte Arbeitslohn. Das Altersvorsorgevermögen resultiert aus Beiträgen, Zulagen, Erträgen und aus Wertsteigerungen. In der Ansparphase unterliegt diese Vermögen keiner Besteuerung. Somit bleiben in dieser Phase Zinsen und Erträge steuerfrei. Erst bei Auszahlung der Rente wird das Vermögen mit …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Eigenbeteiligung … Riester-Rente: Die staatliche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige auch selbst Beiträge zum Aufbau des Altersvorsorgevermögens zahlt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Eigenbeteiligung den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbetrag erreichen muss. Wird der Mindestbeitrag nicht gezahlt, verringert sich der staatliche Zuschuss. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen. Hat der Zulagenberechtigte …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Personenkreis … Riester-Rente: Die staatliche Förderung kann nicht jeder in Anspruch nehmen. Denn nur, wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann die Förderung nutzen. Zu den Zulagenberechtigten gehören folgende Personengruppen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Behinderte in Werkstätten, Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit, Personen die einen zu Pflegenden nicht erwerbsmäßig aber mindestens 14 Stunden in der Woche versorgen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig …Ansehen
Steuerlexikon Anrechnung von Steuern … Einige Steuern werden nicht mit der Veranlagung zur Einkommensteuer, sondern bereits bei Entstehung der Einnahmen erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuer und die Abgeltungssteuer (Abzugssteuern). Diese Steuern sind von Dritten (Arbeitgeber, Kreditinstitut) mit der Entstehung der Einnahmen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer werden diese Steuern vom Finanzamt auf die Steuerschuld angerechnet. Entstehen Steuerpflichtigen Abzugssteuern …Ansehen
Steuerlexikon Anrufsauskunft … Im Rahmen des Lohnsteuerabzugs hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit sich zur Klärung einzelner Sachfragen an das Finanzamt zu wenden. So kann sich der Arbeitnehmer zum Beispiel informieren, ob er als beschränkt steuerpflichtig gilt, zu welchem Zeitpunkt der Lohn als zugeflossen gilt, wie Sachbezüge zu bewerten sind, welche Freibeträge gelten oder ob eine Zuwendung steuerfrei ist. Dem Arbeitnehmer steht ebenfalls die Möglichkeit offen, sich über seinen Lohnsteuerabzug …Ansehen