Steuerlexikon Anschaffungskosten … Als Anschaffungskosten gelten alle Aufwendungen, die zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes geleistet werden und die nötig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Jedoch gelten nur die Kosten als Anschaffungskosten, die dem Erwerb des Wirtschaftsgutes direkt zugerechnet werden können. Zwangsläufig gehören Gemeinkosten, wie zum Beispiel der anteilige Arbeitslohn der Buchhalterin, nicht zu den Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten müssen bei der Berechnung der Anschaffungskosten …Ansehen
Steuerlexikon Anschaffungsnaher Aufwand … Kaum eine erworbene ältere Immobilie entspricht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Daher möchte der neue Eigentümer möglichst rasch nach dem Kauf renovieren und modernisieren. Liegt Erhaltungsaufwand vor, können die Kosten sofort in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme: die »anschaffungsnahen Herstellungskosten«. Sie machen es Ihnen in bestimmten Fällen unmöglich, Ihren Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten abzuziehen. Aufwendungen für …Ansehen
Steuerlexikon Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand … Rechtslage seit 01.01.2004: Von Herstellungskosten wird ausgegangen, wenn die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (ohne Umsatzsteuer), die in zeitlicher Nähe zur Anschaffung liegen (drei Jahre), 15 % der Gebäudeanschaffungskosten (ohne Grund und Boden) übersteigen. Dabei werden Aufwendungen für Erhaltungs- und Erweiterungsarbeiten nicht berücksichtigt. Aus Vereinfachungsgründen kann ein Herstellungsaufwand, der 4.000,– € nicht übersteigt, als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt …Ansehen
Steuerlexikon Anwesenheitsprämien … Vom Arbeitgeber gezahlte Anwesenheitsprämien gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Anzahlung … Mit einer Anzahlung oder Teilzahlung wird das Entgelt für eine Leistung bereits voll oder teilweise entrichtet, bevor die Gegenleistung vollständig erbracht wurde. Wird der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kommt beim Erwerb von Umlaufvermögen das Zuflussprinzip bzw. das Abflussprinzip zur Anwendung. Damit sind erhaltene Anzahlungen bei Zufluss als Betriebseinnahmen und gezahlte Anzahlungen bei Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen. Wurde Anlagevermögen erworben, entstehen …Ansehen
Steuerlexikon Anzeigepflichten … Die Anzeigepflicht soll sicher stellen, dass den Finanzbehörden steuerlich erhebliche Umstände, Vorgänge oder Ereignisse bekannt werden. Anzeigepflichten bestehen unter anderem in folgenden Fällen: Im Erbfall Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls sind durch den Erwerber (Erbe) alle der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Auch eine Schenkung unter Lebenden ist anzeigepflichtig. Kreditinstitute sind verpflichtet das Vermögen anzuzeigen …Ansehen
Steuerlexikon Apothekerzuschüsse … Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberanteil … Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers unterliegt nicht der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt. Insofern der Arbeitgeber einen höheren Beitrag leistet, ist dieser Mehrbetrag steuerpflichtig. Sonderfälle gelten bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Generell ist dies bei einer Kapitalbeteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers von über 50 …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberdarlehen … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen aus, so müssen genaue Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und zu den Sicherheiten getroffen werden. Wird dies versäumt, ist das Darlehen im vollen Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Zu einer Besteuerung eines ansonsten steuerfreien Darlehens kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Auch in diesem Fall ist das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber / Forderungserlass … Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Forderung, die er gegenüber seinem Arbeitnehmer hat, nicht mehr einfordert und damit die Forderung dem Arbeitnehmer erlässt. …Ansehen