Steuerlexikon Barlohnumwandlung … Bei einer Bahrlohnumwandlung (Gehaltsumwandlung) erfolgt eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse. Der Gehaltsumwandlung liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Grunde. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zahlen. Das gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher …Ansehen
Steuerlexikon Barwert … Im Normalfall sind Kapitalforderungen und Kapitalverbindlichkeiten mit dem Nennwert anzusetzen. Hiervon wird bei der Bewertung von unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Kapitalforderungen oder -verbindlichkeiten abgewichen. Diese sind nicht mit dem Nennwert sondern mit dem abgezinsten Barwert zu bewerten. Hierbei ist ein Zinssatz von 5,5 % anzuwenden. Eine Bewertung mit dem Barwert muss insbesondere in folgenden Fällen erfolgen: Unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Abführung … Generell gilt, dass der Leistungsempfänger alle Steuerabzugsbeträge eines Monats bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen hat. Unter Angabe des Verwendungszwecks muss die Abführung an das Finanzamt erfolgen, das für die Einkommensbesteuerung des Leistenden (Person/Unternehmen, dass die Bauleistungen ausgeführt hat.) verantwortlich ist. Somit ist vorab zu klären, welches Finanzamt den Leistenden zur Einkommensteuer veranlagt. Im Allgemeinen wird dies das Wohnsitzfinanzamt des Bauunternehmens …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Haftung … Für den ordnungsgemäßen Steuerabzug im Rahmen der Bauabzugssteuer haftet der Leistungsempfänger (z.B. Bauherr). Dabei kann er für die Unterlassung des Steuerabzugs oder die zu niedrige Abführung der Steuer in Anspruch genommen werden. Er haftet jedoch nicht, wenn im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat und für ihn kein Zweifel bestand, dass diese Bescheinigung in Ordnung war und er somit auf die Rechtmäßigkeit der Bescheinigung vertrauen konnte. Ist dem Leistungsempfänger …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Leistungsempfänger … Ist der Empfänger der Bauleistung ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist er zum Abzug der Steuer verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt oder die Bagatellgrenze nicht überschritten wird. Erteilen Privatpersonen einen Bauauftrag, so müssen diese keine Bauabzugssteuer vom Rechnungsbetrag einbehalten. Die umsatzsteuerliche Unternehmertätigkeit ist gegeben, wenn die gewerbliche oder berufliche …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer … Die Bauabzugssteuer ist eine Form der Besteuerung, die die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Seit 01.01.2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet 15 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zwangsläufig erhält das die Bauleistungen ausführende Unternehmen vorerst 15 % weniger Entgelt für seine Bauleistung. Der Abzug ist nur vorzunehmen, wenn die Bauleistungen im Inland ausgeführt werden. Wird zum Beispiel eine Bauleistung …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Zuständiges Finanzamt … Die Bauabzugssteuer ist an das Finanzamt des Leistenden (Handwerker/Bauunternehmen) abzuführen. Ist der Bauausführende eine natürliche Person, so ist das Finanzamt für ihn zuständig in dessen Bezirk sich sein Wohnsitz befindet. Ist demgegenüber eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft bauausführend, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung bzw. der Sitz des Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland …Ansehen
Steuerlexikon Beförderungsleistung … Grenzüberschreitende Güterbeförderungen sind in einen steuerpflichtigen und einen nicht steuerpflichtigen Leistungsteil aufzuteilen. Nur der inländische Beförderungsanteil fällt unter das Umsatzsteuergesetz (UStG) und ist somit steuerbar (§ 3b Abs. 1 Satz 2 UStG). Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts sind Beförderungsleistungen wie folgt zu unterscheiden: die Beförderung wird ausschließlich im Inland durchgeführt (Ort der Leistung ist das Inland), die Beförderung wird ausschließlich im Ausland …Ansehen
Steuerlexikon Beherbergungsleistung … Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Aus einzelnen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich jedoch Umsatzsteuerbefreiungen. So entfällt bei nachfolgenden Leistungen die Umsatzsteuerpflicht: Die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn sie überwiegend Jugendlichen (alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres) für Erziehungs …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte / Fahrtkosten … Beruflich veranlasste Fahrtkosten: Ein behinderter Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte die nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten oder alternativ 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen. Dieses Wahlrecht steht jedoch nur Behinderten zur Verfügung, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einen Grad der Behinderung zwischen 50 und unter 70 sowie zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit (Merkmal »G« oder »aG …Ansehen