Steuerlexikon Aktivierung … Aktivierung bezeichnet die Bilanzierung eines Postens auf der Aktivseite der Bilanz. Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn das Wirtschaftsgut aktivierbar ist und nicht dem Aktivierungsverbot unterliegt, zum Betriebsvermögen gehört, am Bilanzstichtag vorhanden ist und zum Eigentum des Bilanzierenden gehört. Mit der Aktivierung eines Bilanzpostens kann keine sofortige Gewinnminderung erfolgen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird erst über die Abschreibung eine Gewinnminderung erreicht. Aktivierungsfähig …Ansehen
Steuerlexikon Altenheimkosten … Liegt eine altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim vor, gehören die in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind steuerlich nicht absetzbar. Erfolgt der Aufenthalt im Altenheim aufgrund einer Krankheit oder einer Pflegebedürftigkeit des Steuerpflichtigen, dann sind die Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Rechtslage seit 01.01.2009 Die Unterbringungskosten, die den Charakter von Dienstleistungen besitzen, sind wie folgt begünstigt …Ansehen
Steuerlexikon Abrechnungsbescheid … Die Erteilung eines Abrechnungsbescheids ist ein Verwaltungsakt, der insbesondere bei Streitigkeiten über Steueransprüche durch die Finanzbehörde (zumeist auf Antrag des Steuerpflichtigen) erlassen wird. So kommen unter anderem Abrechnungsbescheide bei folgenden Streitigkeiten zur Anwendung: Rückerstattungsansprüche durch fehlgeleitete Zahlungen, Erlöschen eines Anspruchs durch Anfechtung oder Erlöschen eines Anspruches durch Zahlung. Bei Streitigkeiten über Steuerabzugsbeträge und Steuervorauszahlungen …Ansehen
Steuerlexikon Abrundung … Der Steuerpflichtige hat bei einzelnen Steuerarten das Recht, Cent-Beträge abzurunden. Verweigert wird hingegen eine Abrundung des Arbeitslohns vor Anwendung des Steuersatzes. Wegen der Kleinbetragsverordnung wird zudem auf Steuerforderungen und Steuererstattungen verzichtet, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Kleinbetragsverordnung bestimmt in § 1 KBV, dass nur bei einer Differenz von 10,– € die Steuer zum Nachteil des Steuerpflichtigen festgesetzt werden darf. Eine Änderung …Ansehen
Steuerlexikon Abschlagszahlung … Abschlagszahlung beim Arbeitslohn Werden Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, so ist es zulässig, die Lohnsteuer erst bei endgültiger Lohnabrechnung einzubehalten. Dies gilt jedoch nur, wenn die geleistete Abschlagszahlung annähernd dem bereits verdienten Lohn entspricht und die Auszahlung des Restarbeitslohnes im Rahmen einer endgültigen Lohnabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Lohnabrechnungszeitraum nicht mehr als fünf Wochen …Ansehen
Steuerlexikon Abschlusszahlung … Verbleibt bei der Veranlagung des Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer noch eine vom Steuerpflichtigen zu begleichende Restschuld, so spricht man von einer Abschlusszahlung. Bei Ermittlung der Restschuld werden die Steuerabzugsbeträge, wie die bereits durch das Finanzamt vereinnahmte Lohnsteuer, mit der Steuerschuld verrechnet. Der Steuerpflichtige hat die Abschlusszahlung spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu zahlen. Als bekannt gegeben gilt der Bescheid drei Tage nach …Ansehen
Steuerlexikon Abschreibung / Gebäude … Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebäudeabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören die anteiligen Grundstückskosten. Fallen Kosten auf die Einheit von Grundstück und Gebäude, so sind die Kosten aufzuteilen. Maklerprovisionen, Notargebühren müssen zum Teil dem Gebäude und zum Teil dem Grundstück zugerechnet werden. Wurde im Kaufvertrag der Gebäudewert nicht vom Grundstück getrennt, ist für die Abschreibung eine Aufteilung …Ansehen
Steuerlexikon Abschreibung / geringwertige … Rechtslage ab 1.1.2018 Ab dem 1.1.2018 wird die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro erhöht. An den Voraussetzungen für ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ändert sich nichts: Es muss sich auch weiterhin um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln, das selbstständig nutzbar ist. Auch die Wahlmöglichkeit, Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammenzufassen und über fünf Jahre abzuschreiben …Ansehen
Steuerlexikon Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung … Liegt eine außergewöhnliche Abnutzung vor, kann für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die außergewöhnliche Abschreibung (Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung) genutzt werden. Zu einer außergewöhnlichen Abnutzung kann es durch ein außergewöhnliches Ereignis kommen, dass zu einer übermäßig schnellen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung geführt hat. Eine übermäßig schnelle technische oder wirtschaftliche Abnutzung liegt zum Beispiel bei Hochwasser oder Brandschäden …Ansehen
Steuerlexikon Abspaltung … Neben der Verschmelzung, dem Formwechsel und der Vermögensübertragung ist die Spaltung eine im Umwandlungsgesetz geregelte Umwandlungsart. Insbesondere wirtschaftliche Vereine (z.B. Personengesellschaften/Kapitalgesellschaften), Einzelkaufleute und Stiftungen können durch die Vornahme einer Spaltung strukturelle Änderungen vornehmen. Es werden drei Formen der Spaltung unterschieden: die Aufspaltung, die Abspaltung und die Ausgliederung. Aufspaltung Ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) kann …Ansehen