Steuerlexikon Ausland … Als Ausland gilt das Gebiet, das nicht Inland (Bundesrepublik Deuschland) ist. Für steuerliche Zwecke (insbesondere Umsatzsteuer) wird das Ausland in zwei Gruppen untergliedert: Gemeinschaftsgebiet (EG-Staaten) und Drittstaaten. Als Drittlandsgebiet wird das ausländische Gebiet bezeichnet, das nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört. Somit gilt das gesamte Ausland mit Ausnahme des Gemeinschaftsgebietes als Drittlandsgebiet. Hiervon sind vier Ausnahmen zu beachten. Folgende Territorien der Gemeinschaftsländer …Ansehen
Steuerlexikon Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis … Zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis kann es durch Alter, Invalidität, Tod oder durch Einstellung des Dienstverhältnisses kommen. Bei Einstellung des Dienstverhältnisses wird dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, bereits vor seinem Ruhestand nicht mehr für den Arbeitgeber tätig zu sein. Dabei bleiben das Dienstverhältnis und die bisherige Vergütung bestehen. Wegen Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgrund von Alter, Invalidität oder Tod hat der Arbeitgeber eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen …Ansehen
Steuerlexikon Ausschlussumsätze … Werden von Unternehmen Umsätze getätigt, die nach § 4 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind, bleibt der Vorsteuerabzug für diese Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen versagt. Zur Feststellung des Vorsteuerabzugs ist grundsätzlich zwischen Abzugs- und Ausschlussumsätzen zu unterscheiden. Für Abzugsumsätze kann ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Für Ausschlussumsätze bleibt der Vorsteuerabzug versagt. Abzugsumsätze Von allen in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätzen kann die Vorsteuer abgezogen werden …Ansehen
Steuerlexikon Ayurveda-Behandlung … Aufwendungen für eine Ayurveda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist. R 33.4 EStR H 33.1–33.4 EStH …Ansehen
Steuerlexikon BAföG - Leistungen … Ausbildungsbeihilfen wie das BAföG sind steuerfrei. Das gilt sowohl für den Zuschuss (also den Teil, der nicht zurückgezahlt werden muss) als auch für den Darlehensanteil (§ 3 Nr. 11 EStG). Die BAföG-Rückzahlungen (Darlehensanteil) können Sie nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der BAföG-Zuschuss gehört zu den Einkünften und Bezügen des Kindes und muss seit 01.01.2012 bei der Berechnung der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht mehr berücksichtigt werden. Der …Ansehen
Steuerlexikon Bagatellgrenze … Rechtslage bis 31.12.2008: Vom Einbehalt des Zinsabschlags konnte bis Ende 2008 abgesehen werden, wenn der Kapitalertrag nicht über dem Bagatellzinssatz oder über der Bagatellgrenze lag. Bagatellgrenze: Der Steuerabzug unterbleibt, wenn die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und die Grenze von 10,– € nicht überschreiten. Bagatellzinssatz: Wird für Sichteinlagen kein höherer Zinssatz oder Bonus als 1 % gezahlt, so besteht für die Bank nicht die …Ansehen
Steuerlexikon Bahncard … Fährt der Arbeitnehmer regelmäßig mit der Deutschen Bahn zu seiner Arbeitsstätte und nutzt er die Bahn für Dienstreisen, so kann er die Kosten für die Bahncard im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Günstiger ist jedoch eine Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber, denn nur so bekommt der Arbeitnehmer 100 % der Bahncardkosten zurück. Zu beachten ist, dass die steuerfreie Kostenerstattung durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Bahnhofsmission … Eine nebenberufliche Tätigkeit bei einer Bahnhofsmission enthält in den meisten Fällen auch steuerlich begünstigte Pflege- und Betreuungsleistungen. Aus Gründen der Vereinfachung können diese Leistungen mit 60 % angesetzt werden. Damit können für 60 % des Entgelts steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Steuerfrei bleiben somit 60 % des Entgelts, jedoch höchstens 2.400,– € im Kalenderjahr über die so genannte Übungsleiterpauschale. Eine Abweichung von dieser 60-Prozent-Regelung nach …Ansehen
Steuerlexikon Bankenfahndung … Nach Einführung der Abgeltungssteuer ist es zu einer verschärften Prüfung von Banken gekommen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, führt die Steuerfahndung umfangreiche Prüfungen bei in Verdacht geratenen Banken durch. Besonders kritisch werden Transaktionen ins Ausland (z.B. Luxemburg, Schweiz) überprüft. Wurden Erträge aus ausländischen Guthaben nicht angegeben, droht die Aufdeckung einer Steuerhinterziehung. Erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten stehen den Finanzämtern seit …Ansehen
Steuerlexikon Bankgeheimnis … Der umgangssprachliche Begriff »Bankgeheimnis« ist seit 1990 in § 30a AO gesetzlich fixiert. Diese Rechtsgrundlage schützt jedoch nicht zu 100 % vor der Einsichtnahme der Finanzbehörden in die Bankgeschäfte des Steuerpflichtigen. Vielfach wird in Fachkreisen sogar die Meinung vertreten, dass es in der Bundesrepublik Deutschland kein Bankgeheimnis (mehr) gibt. Das im Steuerrecht geltende Bankgeheimnis ist vorrangig in § 30a Abs. 3 AO geregelt. Hiernach dürfen Guthabenkonten oder Depots anlässlich …Ansehen