Steuerlexikon Bundeszuschuss … Die Rentenzahlungen und die weiteren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht allein durch Rentenbeiträge finanziert, sondern auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss. Dieser dient zur Deckung versicherungsfremder Leistungen, die von der Gesamtheit der Steuerzahler und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind, u. a. die Mütterrente. Er betrug im Jahr 2020 für die allgemeine Rentenversicherung (ohne Knappschaft) 75,3 Mrd. €. Gemäß dem „Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs …Ansehen
Steuerlexikon Durchschnittsentgelt … Das für die Rentenberechnung erforderliche jährliche Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten wird aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolöhnen und Bruttogehältern je Arbeitnehmer (ohne Zusatzjobs) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Gesetzgeber jährlich festgesetzt und mit der Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufs eines Versicherten Entgeltpunkte ermittelt …Ansehen
Steuerlexikon Freiwillige Rentenversicherung … Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann er im Jahr 2021 zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 € und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.320,60 € frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland. Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer …Ansehen
Steuerlexikon Grundrente … Die Grundrente wird seit dem 1.1.2021 in Form von Zuschlägen zur Rente gezahlt. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rentenart. Den vollen Rentenzuschlag bekommen Versicherte, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem gibt es einen Übergangsbereich für Versicherte, die 33 bis 35 Jahre …Ansehen
Steuerlexikon Grundsicherung … Die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" wurde zum 1.1.2003 eingeführt. Sie ist weder mit der seit dem 1.1.2021 gezahlten "Grundrente" noch mit der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) zu verwechseln. Durch den Verzicht des Gesetzgebers auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 € an Einkünften im Jahr soll einer der Hauptgründe für verschämte Altersarmut beseitigt werden. Die Grundsicherung …Ansehen
Steuerlexikon Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten … Rente wegen voller Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze …Ansehen
Steuerlexikon Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Rente … Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, dürfen seit 2023 unbegrenzt zur Rente dazuverdienen – die Hinzuverdienstgrenze ist entfallen. Erwerbsminderungsrentner müssen nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze einhalten → weiterlesen . …Ansehen
Steuerlexikon Kindererziehungszeiten … Kindererziehungszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten. Für Geburten ab 1.1.1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit bei der Rente angerechnet, für Geburten vor 1992 sind es für Rentenzahlungen ab dem 1.1.2019 zweieinhalb Jahre. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt. Auch bei gleichzeitiger Erziehung von mehreren Kindern unter drei Jahren verlängert sich dieser Zeitraum um …Ansehen
Steuerlexikon Mütterrente … Seit dem 1.7.2014 haben Frauen (oder Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch. Ihnen werden ab 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bis 2018 waren es nur zwei Entgeltpunkte für die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes. Durch diese Neuregelung bekommen knapp zehn Millionen Mütter (oder ggf. Väter), deren …Ansehen
Steuerlexikon Nachgelagerte Besteuerung … Im Bereich der Altersvorsorge bedeutet "nachgelagerte Besteuerung", dass Beiträge während der Ansparphase steuerbefreit oder steuerbegünstigt sind und dafür die Versorgungsbezüge in der Auszahlungsphase ganz oder teilweise versteuert werden müssen. Riester-Renten müssen voll versteuert werden, während andere private Renten nur in Höhe des Ertragsanteils von derzeit 18 % bei Renteneintritt mit 65 Jahren zu versteuern sind. Zahlungen aus Kapitallebensversicherungen sind seit Anfang 2005 nach fünf Beitragsjahren …Ansehen