Steuerlexikon Rentenbeitrag … Die Beiträge zur Rentenversicherung begründen den späteren Rentenanspruch. Beiträge kommen aus unterschiedlichen Quellen. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich ihre Pflichtbeiträge mit dem Arbeitgeber. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % des Bruttoarbeitsentgelts (in Privathaushalten 5 %) bis zu einem Verdienst von 450,- € monatlich allein. Der Arbeitnehmer trägt den Differenzbetrag bis zum vollen Beitragssatz …Ansehen
Steuerlexikon Rentenbeitragszeiten … Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Zu den Beitragszeiten zählen: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit als auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten mit Beiträgen zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch mit solchen zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Rentensteuer … Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Bis Ende 2004 wurden sie aber nur mit ihrem sogenannten Ertragsanteil je nach dem Alter bei Rentenbeginn besteuert. Die Rentner, die damals schon Rentner waren, müssen seit 2005 50 % ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente stieg dann bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 80 % an, danach steigt er zunächst um einen Prozentpunkt und …Ansehen
Steuerlexikon Renteninformation … Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen. Die Renteninformation enthält aber auch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre …Ansehen
Steuerlexikon Rentenniveau-Sicherungsklausel … Mit dem "Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz" von 2018 wurde für die Jahre 2019 bis 2025 eine sogenannte Niveau-Sicherungsklausel eingeführt. Damit soll das Rentenniveau in diesen Jahren nicht unter 48 % vor Steuern absinken. Das wird dadurch erreicht, dass in der Zeit vom 1.7.2019 bis zum 1.7.2025 mit dem jährlich ermittelten "Aktuellen Rentenwert" dieses Sicherungsniveau vor Steuern nicht unterschritten werden darf. Gegebenenfalls ist der aktuelle Rentenwert …Ansehen
Steuerlexikon Rentenwert … Der Aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2021 in Ostdeutschland 33,47 €, in Westdeutschland weiterhin 34,19 € (unverändert seit dem 1.7.2020). Die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten liegt somit bei 1.506,15 € im Osten und 1.538,55 € im Westen. Ab dem 1.7.2022 soll der "Aktuelle Rentenwert" in Ostdeutschland bei 35,44 € liegen, in Westdeutschland bei 35,97 € …Ansehen
Steuerlexikon Standardrentner … Der sogenannte Standardrentner stellt eine statistische Person dar, die zu Vergleichszwecken erfunden wurde. Er hat als Eckdaten für die Berechnung seiner fiktiven Rente 45 Jahre lang genau durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt. Diese Standardrente beträgt vom 1.7.2021 bis 30.06.2022 1.538,55 € in den alten Bundesländern und 1.506,15 € in den neuen, und zwar vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern. Das Verhältnis …Ansehen
Steuerlexikon Sterbevierteljahr … Eine Witwenrente oder Witwerrente wird für die auf den Todesmonat folgenden drei Kalendermonate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Die Verringerung der Rente auf 60 (bei Altfällen) bzw. 55 % der Rente des Verstorbenen bei einer großen Witwenrente oder auf 25 % bei einer kleinen Witwenrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat nach dem Todesmonat. Im Sterbevierteljahr wird auch kein eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Bezog …Ansehen
Steuerlexikon Entgeltpunkte … Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer (zum Beispiel 2021 = 41.541 € in den alten Bundesländern und 39.338 € in den neuen Bundesländern), erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Vervielfältigung …Ansehen
Steuerlexikon Alterseinkünfte … Zu den Alterseinkünften gehören alle Einnahmen in Form von Geld oder geldwerten Leistungen eines Steuerpflichtigen beim Eintritt in den Ruhestand. Die Steuerpflicht bleibt bestehen. Rentner mit Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen ihre Rente jedoch noch nicht voll versteuern. Die Steuerbelastung von Neurentnern erhöht sich jedoch seit 2005 kontinuierlich, weil der steuerpflichtige Teil der Renten von seinerzeit 50 % des Rentenbetrags für Neurentner stufenweise von Jahr zu Jahr bis …Ansehen