Arbeitshilfe Die vereinfachte Einkommensteuererklärung: Arbeitserleichterung für Durchschnitts-Steuerzahler … Die reguläre Steuererklärung ist so gestaltet, dass sie jede erdenkliche Einkommensart umfangreich abfragen kann. Das bedeutet für den Einzelnen allerdings auch, dass die Einkommensteuererklärung lang, oft kompliziert und nicht intuitiv auszufüllen ist. Da viele Angaben für den regulären Angestellten nicht relevant sind, kann dieser unter bestimmten Umständen auch eine vereinfachte Einkommensteuererklärung abgeben. Für die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist ein zweiseitiges Formular vorgesehen …Ansehen
Arbeitshilfe Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM … Mit diesem Vordruck können Sie eine ungünstigere Steuerklasse beantragen bzw. eine günstigere Steuerklasse reaktivieren, eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragen bzw. günstigere Zahl der Kinderfreibeträge reaktivieren. Auch eine Mitteilung über Ihre aktuell gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) können Sie damit anfordern. Des Weiteren können Sie mit diesem Formular beantragen, dass für Sie keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber …Ansehen
Arbeitshilfe 450-Euro-Job: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht … Seit 1.1.2013 beträgt die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, 450,00 € im Monat ( § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ). Aus dem 400-Euro-Job wurde ab 2013 also der 450-Euro-Job. Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind ab 2013 geringfügige Beschäftigungen, die ab 1.1.2013 neu aufgenommen werden; bereits vor 2013 bestehende 400-Euro-Jobs nur, wenn der monatliche Verdienst auf mehr als 400,00 € (und weniger als 450,01 €) angehoben …Ansehen
Arbeitshilfe Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung … Wenn Sie bereits unterjährig von einem Lohnsteuer-Freibetrag profitieren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Der vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn Sie den gleichen Freibetrag wie im Vorjahr bzw. einen geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und / oder ggf. die Steuerklasse I in II geändert werden soll. In allen anderen Fällen müssen Sie den umfangreichen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nutzen. Hinweis: …Ansehen
Arbeitshilfe Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug … Seit 2014 benötigen Arbeitgeber in der Regel keine Papierbescheinigung mehr. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist noch die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erforderlich. Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge werden inzwischen in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (ELStAM). Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen …Ansehen
Arbeitshilfe Erklärung zum dauernden Getrenntleben … Hat sich ein Ehepaar getrennt muss im Folgejahr die Steuerklasse I gewählt werden. Hierfür gibt es das amtliche Formular: Erklärung zum dauernden Getrenntleben. Erklärung zum dauernden Getrenntleben …Ansehen
Arbeitshilfe Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft … Bei Trennungen ehelicher Gemeinschaften muss im Folgejahr der Trennung die Steuerklasse I gewählt werden. Wenn Eheleute die Trennungsentscheidung rückgängig machen und wieder zusammenleben, kann mit dem Formular wieder eine günstige Steuerklassenkombination beantragt werden. Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft …Ansehen
Arbeitshilfe Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR … Zusammen mit dem Vordruck Anlage EÜR veröffentlicht die Finanzverwaltung eine mehrseitige Ausfüllhilfe. Bei den darin enthaltenen Hinweisen handelt es sich um Basisinformationen. Sie erleichern das Ausfüllen der Anlage, vermitteln aber nur wenig steuerliches Hintergrundwissen. Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR 2017 Das Ausfüllen des Vordrucks Anlage EÜR wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie daher einen Musterfall ausgearbeitet. …Ansehen
Arbeitshilfe Anlage St (Statistische Angaben) … Für statistische Zwecke ist alle drei Jahre die Anlage St abzugeben. Dort sind bestimmte Steuervergünstigungen einzutragen, wie zum Beispiel (Sonder-)Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die letzte Erhebung fand 2013 statt, die nächste sollte 2016 erfolgen – aber das Formular gibt es nicht mehr! Nach Angaben der Finanzverwaltung soll die Anlage St auch in Zukunft nicht mehr auszufüllen sein. Anlage St - Einkommensteuererklärung 2013 …Ansehen
Produkt Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen … Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Fortbildung dürfen Sie steuermindernd als Werbungskosten geltend machen – und zwar unbegrenzt, denn einen Höchstbetrag gibt es hier nicht. Fortbildung ist aus steuerlicher Sicht jede beruflich veranlasste Bildungsmaßnahme nach Abschluss der ersten Ausbildung. Ist die erstmalige Ausbildung noch nicht abgeschlossen, liegt eine Berufsausbildung vor. Deren Kosten gehören zu den Sonderausgaben und sind im Gegensatz zu den Fortbildungskosten nur begrenzt bis zu 6.000 …Ansehen