Steuerlexikon Grunderwerbsteuer … Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Erwerb eines Grundstücks. Dabei muss es zu einem Eigentümerwechsel kommen. Der Grunderwerbsteuer unterliegen folgende Erwerbsformen: Grundstückskäufe, der Tausch von Grundstücken, der Übergang von Grundbesitz im Rahmen von Gesellschaftsverträgen (z.B. mit Einbringung eines Grundstückes in eine GmbH, kommt es zum Rechtsträgerwechsel und es fällt Grunderwerbsteuer an), Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften mit Grundbesitz, bei Auflösung einer Gesellschaft …Ansehen
Steuerlexikon Grundfreibetrag … Grundfreibetrag - was versteht man darunter? Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig. Wie hoch ist das Existenzminimum? Insgesamt geht der …Ansehen
Steuerlexikon Grundlagenbescheid … Der Grundlagenbescheid ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und löst keine unmittelbare Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerschuld aus. Ein Grundlagenbescheid ist zum Beispiel die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das zuständige Versorgungsamt oder die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Entscheidungen eines Grundlagenbescheids können nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen …Ansehen
Steuerlexikon Grundsteuer … Der Grundsteuer unterliegt der im Inland liegende Grundbesitz. Als Grundbesitz gelten: land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebsgrundstücke, private Grundstücke, Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum sowie Gebäude auf fremden Grund und Boden. Die Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien in den »alten« Bundesländern seit Anfang 2002 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig. Damit kann die Grundsteuer nicht mehr in der bisherigen Form erhoben …Ansehen
Steuerlexikon Grundstücksverkäufe … Beim Verkauf von Grundstücken, die im Privatvermögen gehalten werden, ist die sogenannte Spekulationsfrist zu beachten. Erfolgt die Veräußerung von Immobilien bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb, löst dies eine Besteuerung des erzielten Veräußerungsgewinns (Spekulationsgewinns) aus. Wird zum Beispiel die Immobilie bereits 9 Jahre nach dem Kauf veräußert, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Vom steuerpflichtigen Gewinn können Werbungskosten abgezogen werde. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel …Ansehen
Steuerlexikon Grundstücksvermietung … Einkünfte, die aus der Vermietung von Grundstücken erzielt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann jedoch auch auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Dies ermöglicht ihm den Vorsteuerabzug (§ 4 UStG, § 9 UStG). Von einer Steuerbefreiung ausgenommen sind Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden nutzt, Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristigen …Ansehen
Steuerlexikon Grundstückumsätze … Werden Umsätze durch Grundstücke erzielt, sind diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Es kann jedoch auch zur Umsatzsteuer optiert werden. In diesem Fall muss der Unternehmer auf das Entgelt Umsatzsteuer erheben. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen. Eine Option zur Umsatzsteuer ermöglicht …Ansehen
Steuerlexikon Wechsel der Gewinnermittlungsart … Kommt es zu einem Wechsel der Gewinnermittlungsart (von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich oder umgekehrt), sind Gewinnkorrekturen durch Hinzurechnungen und Abrechnungen vorzunehmen. Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich kommt eine Gewinnberichtigung nicht in Betracht, wenn der Gewinn bereits in den Vorjahren griffweise oder nach den Soll- oder Ist-Umsätzen anhand von Richtsätzen geschätzt worden ist. Zur Vermeidung von Härten kann auf Antrag des Steuerpflichtigen …Ansehen
Steuerlexikon Wegegeld … Ein Wegegeld wird vom Arbeitgeber als Ersatz von angefallenen Fahrtkosten oder als Wegzeitentschädigung gezahlt. Ersatz der Fahrtkosten : Steuerfrei ist ein Ersatz von Fahrtkosten, wenn es sich um Reisekosten für eine Dienstreise handelt. Erstattet der Arbeitgeber jedoch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Steuerfrei ist jedoch ein Wegegeld, das für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezahlt …Ansehen
Steuerlexikon Wehrdienst … § 3 EStG Seit dem 1.1.2020 ist der Wehrsold, den freiwillig Wehrdienstleistende erhalten, steuerpflichtig. Bezüge von wehrübenden Reservisten der Bundeswehr bleiben steuerfrei. Rechtslage seit 01.07.2011: Der Wehrdienst wurde durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst und die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Eltern haben während des Bundesfreiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld. Rechtslage bis 30.6.2011 : Geld und Sachbezüge, die Wehrpflichtige auf Grund des Wehrsoldgesetzes erhalten, sind …Ansehen