Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Entgelt … Eine Betriebsveräußerung kann entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen. Zudem ist eine unentgeltliche Übertragung des Betriebes möglich. Entgeltliche Betriebsveräußerung: Entgeltliche Erwerbe sind: der Kauf, der Tausch, die Übertragung zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft als Sacheinlage gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten. Teilentgeltliche Betriebsveräußerung: Übersteigt bei einer teilentgeltlichen Betriebsveräußerung …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Freibetrag … Bei Betriebsveräußerungen kann der ermittelte Veräußerungsgewinn um einen Freibetrag gekürzt werden. Insbesondere kleineren Betrieben soll hierdurch eine steuerliche Erleichterung gewährt werden. Der Freibetrag beträgt seit dem 01.01.2004 45.000,– € (bisher: 51.200,– €). Gewährt wird der Freibetrag nur, wenn der Steuerpflichtige sein 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Zu beachten ist, dass sich der Freibetrag verringert, falls der Veräußerungsgewinn 136.000,– € (bis Ende …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Mitunternehmeranteil … Die Veräußerung einer Personengesellschaft im Ganzen, aber auch die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen kann mit dem Freibetrag für Betriebsveräußerungen und mit einer ermäßigten Besteuerung des verbleibenden Veräußerungsgewinns steuerlich begünstigt werden. Zu beachten ist, dass die Vergünstigungen nur gewährt werden, wenn der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert wird. Überträgt ein Mitunternehmer an einer OHG zum Beispiel seine 30 %-ige Beteiligung nur zur Hälfte, wird keine der beiden Vergünstigungen …Ansehen
Steuerlexikon Baukindergeld … Derzeit können keine Anträge auf Baukindergeld gestellt werden – für die letzte Förderung dieser Art gilt, dass der Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ( verlängertes Fristende ) abgeschlossen worden sein muss. Bauen Sie selbst, muss die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden sein. Wenn ein Bauvorhaben nach Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig ist, genügt eine Bauanzeige, um die Bauvorschriften einzuhalten. In diesen Fällen muss nicht nur die Bauanzeige in diesem …Ansehen
Steuerlexikon Baukostenverlust … Wurden Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben geleistet und kommt es später nicht zur Realisierung des Bauvorhabens, da das Bauunternehmen Konkurs anmelden musste, so können die verloren gegangenen Vorauszahlungen als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Der erlittene Baukostenverlust kann damit steuerlich sofort geltend gemacht werden. …Ansehen
Steuerlexikon Baukostenzuschuss … Zuschüsse zu Baukosten können aus öffentlichen Mitteln (Bsp.: Denkmalschutzprogramm, Lärmschutzprogramm) oder von privaten Gebern (Bsp.: Flughafengesellschaft, Mietern) stammen. Einkommensteuerlich können die Baukostenzuschüsse zu einer Minderung der Herstellungskosten und damit einer Minderung des Abschreibungsbetrags oder zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung führen. Hierbei ist zwischen Zuschüssen von Nicht-Mietern und Zuschüssen von Mietern zu unterscheiden. Zuschüsse von Nicht-Mietern: …Ansehen
Steuerlexikon Bausparbeiträge … Beiträge zu einem Bausparvertrag können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 1996 wird das Bausparen durch die Wohnungsbauprämie gefördert. Im Gegenzug hatte der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug gestrichen. Ein weiteres Förderinstrument ist die Arbeitnehmersparzulage. Bausparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen sind, werden vorrangig durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Sie beträgt 9 % der maximalen Bemessungsgrenze von 470,– € für Alleinstehende und …Ansehen
Steuerlexikon Bausparförderung … Bausparen wird vom Staat durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie unterstützt. Arbeitnehmer-Sparzulage Legt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlageformen an, die für den Erwerb von Immobilieneigentum geeignet sind, wird die Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt. Diese Anlageform wird als Bausparen bezeichnet. Bausparen: Für vermögenswirksame Leistungen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % (§ 13 Abs. 2 Fünftes Vermögensbildungsgesetz). Dabei gilt ein Höchstbetrag von 470,– € …Ansehen
Steuerlexikon Bausparkassenvertreter … Ein Bausparkassenvertreter ist Handelsvertreter und unterliegt als Gewerbetreibender der Gewerbesteuer. Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Selbständigkeit liegt vor, wenn im Wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor. Führt der Unternehmer …Ansehen
Steuerlexikon Bausparzinsen … Rechtslage bis 31.12.2008: Die auf ein Bausparguthaben gezahlten Zinsen sind kapitalertragsteuerpflichtig. Jedoch unterbleibt ein Abzug, wenn dem Steuerpflichtigen eine Arbeitnehmersparzulage im Jahr der Zinsgutschrift oder im laufenden oder vorangegangenen Jahr eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde und wenn das Bausparguthaben nur mit 1 % verzinst wird. Rechtslage seit 01.01.2009: Grundsätzlich unterliegen Bausparzinsen der Abgeltungssteuer. Wurden jedoch Bausparverträge für selbstgenutzte Immobilien …Ansehen