Steuerlexikon Bauwirtschaft … Für die Bauwirtschaft gewährt der Staat ganz spezielle Vergünstigungen. Steuerlich begünstigt werden: das Kurzarbeitergeld; das Winterausfallgeld; das Wintergeld; die Winterhilfe; die Übergangsbeihilfe; die Urlaubsabgeltung; die Erschwerniszulage. Das Kurzarbeitergeld sowie das Winterausfallgeld unterliegen keiner Besteuerung, jedoch ist diese steuerfreie Einnahme vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Denn im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung werden diese Einnahmen …Ansehen
Steuerlexikon Bedarfsbewertung … Für Zwecke der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer ist nur noch eine Bewertung der Vermögensgegenstände vorzunehmen, wenn hierfür ein Bedarf existiert. Ist eine Bewertung notwendig, muss der Wert zum Todeszeitpunkt des Erblassers oder bei Ausführung der Schenkung ermittelt werden. Welche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kommen, richtet sich nach dem Erbschaftsteuergesetz sowie nach dem Bewertungsgesetz. Die Bedarfsbewertung ist seit dem 01.01.1996 auf die nachfolgenden festzustellenden Werte …Ansehen
Steuerlexikon Bedienzuschlag … Wird ein Bedienzuschlag gezahlt, so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Steuerfreiheit wie bei Trinkgeldern wird nicht gewährt. …Ansehen
Steuerlexikon Beerdigungskosten … Für Erbfallkosten (hierzu gehören auch die Beerdigungskosten) kann ein Pauschbetrag von 10.300,– € abgezogen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Nur bei einem höheren Betrag lohnt sich die Vorlage der Einzelnachweise. Tragen mehrere Erben die angefallenen Aufwendungen gemeinsam, wird die Pauschale nach dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt. Reicht die Erbschaft nicht aus, um entstandene Erbfallkosten auszugleichen, können außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuer …Ansehen
Steuerlexikon Geldwerter Vorteil … Als geldwerter Vorteil wird der Vorteil bezeichnet, der einem Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zufließt, ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt. Kann ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil. Auch die kostenlose Überlassung von Parkplätzen an den Arbeitnehmer gilt als geldwerte Vorteil und ist als solcher lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.03.2006, Aktenzeichen: 11 K …Ansehen
Steuerlexikon Gemeiner Wert … Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre (§ 9 BewG). Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel die Beschaffenheit des Wirtschaftsguts und seine Marktfähigkeit. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinkosten … Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten und der notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen werden, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind (R 6.3 EStR). Zu den Materialgemeinkosten und den Fertigungsgemeinkosten gehören: Lagerhaltung, Transport und Prüfung des Fertigungsmaterials; Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung; Werkzeuglager; Betriebsleitung, Raumkosten, Sachversicherung; Unfallstationen und Unfallverhütungseinrichtungen …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinnützige Stiftung … Der Gesetzgeber befreit eine Vermögensübertragung an gemeinnützige Stiftungen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Kommt es zur Auflösung der Stiftung, kann das vorhandene Kapital mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer belastet werden, falls der Empfänger nicht den Status der Gemeinnützigkeit inne hat. Einnahmen kann eine Stiftung aus der Anlage ihres Vermögens erzielen, dabei erzielt die Stiftung Zinseinnahmen und ähnliche Erträge, wie z.B. Dividenden. Gelder können auch durch Zustiftungen und …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinnützigkeit … Ein Verein aber auch eine Stiftung wird als »gemeinnützig« eingestuft, wenn sie nach ihrem Satzungszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein oder der Stiftung tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen. Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt, wird im § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert. Im Mittelpunkt steht …Ansehen
Steuerlexikon Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) … Geringwertige Wirtschaftsgüter, abgekürzt »GWG«, sind selbstständig nutzbarere, bewegliche und abnutzbare Vermögensgegenstände. Betriebsmittel, die durch eine Betriebsausgabe (Barentnahmen aus der Kasse, Zahlungen über das Firmenkonto oder eine Kreditkarte) von maximal 800 Euro erworben werden können, dürfen im aktuellen Steuerjahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, die kompletten Anschaffungskosten eines GWG kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung sofort als Betriebsausgabe in der Steuererklärung …Ansehen