Steuerlexikon Betriebsveräußerung / Teilbetrieb … Ein Teilbetrieb liegt bei nachfolgenden Voraussetzungen vor: Der Teil eines Gesamtbetriebes ist eine in sich geschlossene organische Einheit, er ist für sich allein lebensfähig und ist in gewisser Weise gegenüber dem Gesamtbetrieb selbständig. Folgende Aspekte können auf einen Teilbetrieb schließen: eigenes Rechnungswesen, eigener Kundenstamm, eigene Preisgestaltung, eigenes Anlagevermögen, Ausübung einer anderen Tätigkeit (im Vergleich zum Hauptbetrieb) sowie eine personelle Eigenständigkeit. Teilbetriebe …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveräußerung / wesentliche Betriebsgrundlagen … Eine Betriebsveräußerung liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert werden. Bei der Entscheidung, welche Wirtschaftsgüter des Unternehmens als wesentliche Betriebsgrundlagen zu qualifizieren sind, kommt es gewöhnlich zu Abgrenzungsproblemen. Zur Beurteilung der Wirtschaftsgüter werden drei Betrachtungsweisen herangezogen: funktionale Betrachtungsweise: Ein Wirtschaftsgut gilt als wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig ist. Es muss …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveranstaltung … Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offen stehen. Hierfür ist ausreichend, wenn die Veranstaltung allen Mitgliedern einer Organisationseinheit (z.B. Arbeitsgruppe, Abteilung) zugänglich ist. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge. Ob eine betriebliche …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögensvergleich … Steuerpflichtige, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen (Jahresabschluss), müssen ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Beim Betriebsvermögensvergleich ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Bei …Ansehen
Steuerlexikon Betriebversammlung … Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung (nach § 44 Betriebsverfassungsgesetz), so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört auch der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers. …Ansehen
Steuerlexikon Betrieb gewerblicher Art … Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist, wird von einem Betrieb gewerblicher Art gesprochen. Als ein Betrieb gewerblicher Art gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische Person des öffentlichen Rechts unterhält. Hiervon abzugrenzen ist die Erzielung von Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, denn diese gehören nicht zu einem Betrieb …Ansehen
Steuerlexikon Bewerbungskosten … Werden Bewerbungskosten nicht erstattet, können sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Hat der Steuerpflichtige im Jahr der Veranlagung keine Einkünfte erzielt und entstehen durch den Ansatz dieser Werbungskosten negative Einkünfte (Leistungen des Arbeitsamtes sind steuerfrei und gelten daher nicht als Einkünfte!), so kann dieser Verlust ein Jahr zurückgetragen werden. Damit erreicht der Steuerpflichtige eine Rückzahlung von Einkommensteuer …Ansehen
Steuerlexikon Bewirtungsaufwendungen … Aufwendungen zur Bewirtung von Geschäftspartnern sind zum Teil als Betriebsausgaben abzugsfähig. 70 % der Aufwendungen dürfen den Gewinn mindern. Die in Rechnungen für Bewirtungsaufwendungen enthaltene Umsatzsteuer kann vollständig als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (siehe Urteil vom 10.02.2005, Aktenzeichen: V R 76/03). Die von der Finanzverwaltung bisher praktizierte Beschränkung auf 70 % der Umsatzsteuer ist nicht rechtens. Zu beachten …Ansehen
Steuerlexikon Bezüge … Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder in Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden, also nicht steuerbare oder durch besondere Vorschriften steuerfrei gestellte Einnahmen sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn. Bei der Berechnung von Unterhaltsleistungen oder dem Anspruch auf Kindergeld werden bis zum 31.12.2011 neben den Einkünften auch die Bezüge herangezogen. Zu den anrechenbaren Bezügen gehören solche, die zur Bestreitung des Unterhalts …Ansehen
Steuerlexikon BGB-Gesellschaft … Die BGB Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. An einer GbR können natürliche Personen, juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) aber auch Personengesellschaften beteiligt sein. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften. Übt sie ein Handelsgewerbe aus oder ist sie im Handelsregister eingetragen, wird die GbR automatisch zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Personengesellschaften gehören …Ansehen