Steuerlexikon Bergmannsprämien … Die Bergmannsprämie war eine Prämie für Arbeitnehmer des Bergbaus, die sie für jede unter Tage verfahrene volle Schicht erhalten haben. Die Prämien, die nach dem Gesetz über Bergmannsprämien gewährt wurden, gehörten zu den steuerfreien Einnahmen und auf sie wurden auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Seit dem 01.01.2008 gibt es die Bergmannsprämien nicht mehr: Das Gesetz über Bergmannsprämien wurde aufgehoben. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz wurde daher ebenfalls …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigungsantrag … Neben dem Einspruch gibt es noch einen anderen Weg, den Steuerbescheid zu Ihren Gunsten berichtigen zu lassen: Sie können einen Antrag auf »schlichte Änderung« stellen (§ 172 Abs. 1 Nr. 2a AO). Mit einer schlichten Änderung können Sie eine ganz bestimmte Änderung des Steuerbescheids beantragen. Anders als beim Einspruch wird Ihr Steuerfall also nicht noch mal in vollem Umfang geprüft. Das Finanzamt darf den Steuerbescheid deswegen nur im beantragten Umfang und nur zu Ihren Gunsten ändern. Zu empfehlen …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Steuererklärung … Die Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuererklärung) sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Erkennt der Steuerpflichtige erst nach Abgabe der Steuerklärung, dass er steuererhebliche Sachverhalte nicht berücksichtigt hat und die Erklärungen unvollständig sind oder dass Angaben falsch sind, dann ist er verpflichtet, das richtig zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es infolge der unrichtigen Angaben zu einer Steuerverkürzung gekommen ist. …Ansehen
Steuerlexikon Berichtigung der Vorsteuer … Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen (§ 15a UStG). Zu berichtigen ist die Vorsteuer für jedes Kalenderjahr. Dabei sind die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge zu berichtigen. Einzubeziehen sind hierin auch die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Grundstücken …Ansehen
Steuerlexikon Berliner Testament … Das Berliner Testament stellt die gebräuchlichste Form eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments dar. Durch das Berliner Testament setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Sie bestimmen, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der Nachlass beider an einen oder mehrere Dritte (im Normalfall sind dies die gemeinsamen Kinder) fallen soll. Mit diesem Testament kann erreicht werden, dass sich die Ehepartner gegenseitig beerben und gleichzeitig das Erbrecht der Kinder (vorerst) ausgeschlossen …Ansehen
Steuerlexikon Berücksichtigung früherer Erwerbe … Erhält ein Begünstigter (Beschenkter, Erbe) innerhalb von 10 Jahren Vermögensvorteile von derselben Person, so sind diese Erwerbe zusammen zu rechnen und in der Summe der Besteuerung zu unterwerfen. Steuerfolgen ergeben sich, wenn der anzuwendende Freibetrag überschritten wird. Zu bewerten sind die Erwerbe mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Wurde vor dem 01.01.1996 Grundbesitz übertragen, sind die damals geltenden Einheitswerte unter Berücksichtigung der Zuschlagsregeln des Erbschaftsteuergesetzes …Ansehen
Steuerlexikon Berufsakademie … Das Studium an einer Berufsakademie erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Studenten einer Berufsakademie sind daher gleichzeitig Arbeitnehmer. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt. Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitsstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Berufsgenossenschaft … Zahlt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beträge zur Berufsgenossenschaft, entstehen ihm Betriebsausgaben. Auch die Beiträge, die den Arbeitgeber selbst betreffen, sind Betriebsausgaben: Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls absichern, indem Sie eine Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abschließen. Da sich der Versicherungsschutz nur auf Ihre selbstständige Tätigkeit erstreckt, können Sie Ihre Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen. …Ansehen
Steuerlexikon Berufskraftfahrer … Berufskraftfahrer üben eine Tätigkeit auf einem Fahrzeug und damit eine Fahrtätigkeit aus. Eine Fahrtätigkeit liegt auch bei Straßenbahnführern, Linienbusfahrern, Beton- und Kiesfahrern, Lokführern sowie dem Zugbegleitpersonal, Taxifahrern, Berufskraftfahrern und Beifahrern vor. Jede Fahrt ist steuerlich eine Auswärtstätigkeit. Absetzbar sind deshalb Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und nachgewiesene Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber des Berufskraftfahrers kann den Verpflegungsmehraufwand …Ansehen
Steuerlexikon Berufskrankheiten … Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von drohenden Berufskrankheiten oder zur Behebung bzw. Linderung von bereits eingetretenen Berufskrankheiten. Hierbei muss jedoch nachweisbar sein, dass die Leistungen an den Arbeitnehmer zur Vermeidung bzw. Linderung von Berufskrankheiten geeignet sind. Steuerlich anerkannt werden zum Beispiel folgende Leistungen des Arbeitgebers: Einrichtung eines Fitnessraumes Angebot von Laufkursen Angebot von Ernährungskursen Bekämpfung des Suchtmittelkonsums …Ansehen