News & Ratgeber Steuererklärung und mehr für Rentner … Inhaltsverzeichnis Einleitung Steuerpflicht für Rentner Unterlagen für die Steuer Analge R Vereinfachte Steuererklärung Doppelbesteuerung Werbungskosten Rente im Ausland Hilfe bei der Steuererklärung Schwerbehindertenausweis Rentenausweis FAQs Weiterführende Links & News Steuertipps Tipps zur Steuererklärung Steuererklärung als Rentner Steuererklärung als Rentner Die Steuererklärung wirft bei Rentnern viele Fragen auf: Gibt es für Rentner eine Pflicht zur Steuererklärung? Ab wann ist man als Rentner …Ansehen
Arbeitshilfe Einkommensteuer-Rechner … Einkommensteuerrechner von Steuertipps.de - Sie wollen Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen? Sie stehen vor einer Gehaltserhöhung? Mit unserem Einkommensteuer-Rechner sehen Sie auf einem Blick Ihre steuerlich relevanten Daten. Tipp: Hier erhalten Sie grundlegende Informationen und rund um die Einkommensteuererklärung Einfach Ihre Einkommensteuer berechnen Was das tatsächliche Einkommen angeht, weiß jeder Arbeitnehmer, dass das Brutto-Einkommen nicht gleich dem Netto-Einkommen ist. Insbesondere …Ansehen
Arbeitshilfe Firmenwagenrechner … Sie erhalten als Arbeitnehmer einen Firmenwagen und wollen wissen, welche Lohnsteuer Sie darauf zu zahlen haben? Mit unserem Firmenwagenrechner können Sie den zu versteuernden „geldwerten Vorteil“ Ihres Firmenwagens errechnen. Berechnen Sie, wie Sie den Firmenwagen versteuern müssen und wie viel Ihres Nettogehalts Sie der Firmenwagen kosten wird. Nutzwert des Firmenwagens bestimmen Grundlage für die Berechnung: Der Listenpreis Was ist der Listenpreis? Was gehört nicht zum Listenpreis? Keine Sonderregelung …Ansehen
Arbeitshilfe KFZ-Steuer-Rechner … Einfach die Steuer für Auto und KFZ berechnen KFZ-Steuer Rechner Komponenten der KFZ-Steuer Berechnung Berechnung der KFZ-Steuer Aktuelles zur KFZ-Steuer Mit dem KFZ-Steuer-Rechner von steuertipps.de wissen Sie schon vor dem Kauf, wie viel das Finanzamt für Ihren neuen PKW oder das Motorrad jährlich an Kraftfahrzeugsteuer berechnen wird. Je umweltfreundlicher (wenig CO2 Ausstoß) ein Fahrzeug ist, desto günstiger die Kraftfahrzeugsteuer. KFZ-Steuer-Rechner Die KFZ-Steuer berechnet sich aus mehreren …Ansehen
Arbeitshilfe Zumutbare Belastung Rechner … Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (z.B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Unterhaltskosten, Pflegekosten) zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat. Unser Rechner hilft Ihnen, den Betrag der zumutbaren Belastung zu berechnen. …Ansehen
Arbeitshilfe Lohnsteuer-Rechner … Mit dem Lohnsteuerrechner prüfen Sie, wie hoch die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung sind. Außerdem wird die Arbeitgeberbelastung zusätzlich zum Nettolohn ausgewiesen. Der Lohnsteuerrechner ermöglicht es Ihnen, schnell zu berechnen, welche Lohnsteuer oder Nettoauszahlung Sie zu erwarten haben. Alternativ können Sie die Höhe des Nettogehalts auch bequem anhand unseres Brutto-Netto-Gehaltsrechners berechnen. …Ansehen
Arbeitshilfe Mindestlohn-Rechner … Einfach und schnell den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland berechnen. Sie sehen auf einem Blick, ob Ihr Lohn dem Mindestlohn entspricht. …Ansehen
Arbeitshilfe Haushaltsnahe Dienstleistungen … Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau, Schornsteinfeger oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Wichtig: Auch Mieter können diese Kosten ansetzen, Sie finden sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 121 AO, Begründung des Verwaltungsakts … « § 120 AO « Inhaltsübersicht AO » § 122 AO » § 121 AO Abgabenordnung (AO) Bundesrecht Dritter Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften → Zweiter Abschnitt – Verwaltungsakte Titel: Abgabenordnung (AO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AO Gliederungs-Nr.: 610-1-3 Normtyp: Gesetz § 121 AO – Begründung des Verwaltungsakts (1) Ein schriftlicher, elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 122 AO, Bekanntgabe des Verwaltungsakts … « § 121 AO « Inhaltsübersicht AO » § 122a AO » § 122 AO Abgabenordnung (AO) Bundesrecht Dritter Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften → Zweiter Abschnitt – Verwaltungsakte Titel: Abgabenordnung (AO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: AO Gliederungs-Nr.: 610-1-3 Normtyp: Gesetz § 122 AO – Bekanntgabe des Verwaltungsakts (1) 1Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2§ 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. 3Der Verwaltungsakt …Ansehen