Steuerlexikon Annehmlichkeiten … Der Begriff Annehmlichkeiten ist durch die Rechtsprechung geprägt und findet keine Entsprechung im Gesetz. Annehmlichkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer die zu keiner ins Gewicht fallenden objektiven Bereicherung führen. Die Rechtsprechung hatte diese Art von Zuwendungen bis 1989 steuerfrei gestellt. In der neueren Rechtsprechung wurde die Steuerfreiheit jedoch grundsätzlich verneint. Somit ist alles steuerpflichtig was der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zuwendet und als …Ansehen
Steuerlexikon Anrechnungsverfahren … Das Anrechnungsverfahren kam bis zum Jahr 2000 bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. 2001 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das wiederum 2009 ersetzt wurde durch die Abgeltungsteuer bzw. das Teileinkünfteverfahren. Unter dem Anrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in …Ansehen
Steuerlexikon Ansparabschreibung / Existenzgründer … Rechtslage seit 01.01.2007: Die Ansparabschreibung für Existenzgründer wurde durch die Einführung eines Investitionsabzugsbetrages ersetzt. …Ansehen
Steuerlexikon Ansparabschreibung … Rechtslage seit 01.01.2007: Die Ansparrücklage wurde durch die Einführung eines Investitionsabzugsbetrages ersetzt. …Ansehen
Steuerlexikon Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis … Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (steuerrechtlichen Geldleistungsansprüchen) gehören: der Steueranspruch; der Steuervergütungsanspruch; der Haftungsanspruch; der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung; der Erstattungsanspruch; die in den Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche. Wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist, so hat der Rechnungssteller …Ansehen
Steuerlexikon Anteilsbewertung … Anteile an Kapitalgesellschaften werden mit dem Kurswert bewertet, wenn sie zum amtlichen Handel oder zum geregelten Markt oder zum Freiverkehr zugelassen sind. Die Kurswerte veröffentlicht der Bundesminister der Finanzen jährlich am Bewertungsstichtag, dem 31.12., im Bundessteuerblatt. GmbH-Anteile oder nichtnotierte Aktien sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Das hierbei zur Anwendung kommende Verfahren wird Anteilsbewertung genannt. Bei der Ermittlung des gemeinen Wertes kommen zwei Möglichkeiten …Ansehen
Steuerlexikon Anteilsverkäufe … Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind: Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen. Ist der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Zeitpunkt wesentlich beteiligt gewesen, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine wesentliche Beteiligung ist bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mindestens 1 % gegeben …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsteilzeit … Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht durch staatliche Förderungen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das Altersteilzeitgesetz hatte am 01.01.1989 das Vorruhestandsgesetz abgelöst. Zum 01.08.1996 trat mit dem »Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand« ein neues Altersteilzeitgesetz in Kraft. Von der Bundesanstalt für Arbeit erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn er den Arbeitslohn für die Teilzeitarbeit um mindestens 20 % aufstockt und wenn er …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsverträge zwischen Angehörigen … Verträge zwischen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Angehörige sind: der Verlobte; der Ehegatte (auch geschiedene) – Angehörige sind sie auch, wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; Verwandte und Verschwägerte …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitszimmer … Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Bis Ende 2022 galt: Bis zu einem Betrag von 1.250,– € jährlich werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ab 2023 kann eine Jahrespauschale in …Ansehen