Steuerlexikon Bauherr … Als Bauherr gilt, wer auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt. Für Bauherren werden zahlreiche Vergünstigungen gewährt. Dazu zählen Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten und steuerliche Förderungen für Baudenkmäler. § 7i EStG § 10f EStG § 10g EStG § 11b EStG …Ansehen
Steuerlexikon Altersgeld … Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Altersteilzeit … Älteren Arbeitnehmern bietet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu reduzieren, ohne dabei allzu große finanzielle Einbußen zu erleiden. Möchten Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich regeln. Die Möglichkeit besteht sowohl in der privaten Wirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst. Voraussetzungen für die Altersteilzeit (§ 2 AltTZG): Sie sind mindestens 55 Jahre alt; Sie haben in den letzten fünf …Ansehen
Steuerlexikon Altersübergangsgeld … Haben Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern ein Altersübergangsgeld erhalten, so ist dies eine steuerfreie Leistung, wenn es für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wird. Bei Zahlung des Altersübergangsgeldes vor Beendigung des Dienstverhältnisses sind diese Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Seit dem 01.01.1995 ist das Altersübergangsgeld gestrichen worden. Zahlt der Arbeitgeber daher ersatzweise einen Altersübergangsausgleichsbetrag, so verzichtet das …Ansehen
Steuerlexikon Altersvermögensgesetz … Mit dem Altersvermögensgesetz (vom 26.06.2001) wird der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge gefördert. Die Förderung können alle Personen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. § 79 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge … Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge wurde mit der Rentenreform eine dritte Form der Altersvorsorge, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge eingeführt. Diese besteht aus einem Eigenbeitrag (private Sparleistung) und einer staatlichen Zulage und wird in der Umgangssprache als Riester-Rente bezeichnet. Die mit der Riester-Rente geförderten Altersvorsorgeverträge müssen auf den Namen des Zulageberechtigten abgeschlossen werden. Zudem sind nur solche Altersvorsorgeprodukte …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Sonderausgabenabzug … Riester-Rente: Die beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten staatlichen Förderungen bestehen aus der Zulage oder aus dem Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen wird die Zulage interessant sein. Der Sonderausgabenabzug kann jedoch von Vorteil sein, wenn der Zulagenberechtigte ein verhältnismäßig hohes Einkommen bezieht. Die für die förderungsfähige private Altersvorsorge geleisteten Beiträge und die fiktiven zu gewährenden Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Zertifizierung … Riester-Rente: Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird vom Staat in Form einer Zulage oder mit einem Sonderausgabenabzug gefördert. Diese Förderung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Altersvorsorgeprodukt eine staatliche Zertifizierung besitzt. Hierfür zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Staatlicherseits wird aber nur geprüft, ob das Produkt die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt. Eine Rentabilitäts- und Sicherheitsprüfung erfolgt nicht. Um …Ansehen
Steuerlexikon Amateursportler … Finanzielle Leistungen (Geldleistungen), die Amateursportler von ihrem Verein erhalten, sind steuerpflichtige Einnahmen. In aller Regel handelt es sich um Arbeitslohn und somit um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwandsentschädigungen können nur dann steuerfrei erstatten werden, wenn entstandener Aufwand (z.B. Reisekosten) konkret nachgewiesen wird. Pauschal erstattete Kosten sind steuerpflichtig. Angefallene Aufwendungen sollten konkret aufgelistet werde. Entstehen zum Beispiel Reisekosten …Ansehen
Steuerlexikon Amtshilfe … Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie das EG-Amtshilfe-Gesetze. Mit der Rechts- und Amtshilfe können bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen steuererhebliche Tatbestände erforscht werden. Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe leisten, wenn: die Gegenseitigkeit verbürgt ist …Ansehen