Steuerlexikon rente-mit-67 … Die Anhebung der Altersgrenze für die " Regelaltersrente" betraf zuerst die Versicherten des Geburtsjahrgangs 1947. Sie erreichten die Regelaltersrente mit 65 Jahren und einem Monat. Versicherte des Geburtsjahrgangs 1964 werden die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren erreichen. Seit 2012 wird auch die Altersgrenze für die "Altersrente für langjährig Versicherte" (35 Versicherungsjahre) schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 …Ansehen
Steuerlexikon Versicherungsverlauf … Der Versicherungsverlauf gibt den Inhalt des Versicherungskontos des Versicherten bei der gesetzlichen Rentenversicherung wieder. Im Versicherungsverlauf werden alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten in zeitlicher Reihenfolge dargestellt und erläutert. Den ersten Versicherungsverlauf erhält man zusammen mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der …Ansehen
Steuerlexikon Versorgungsausgleich … Bei einer Ehescheidung werden Renten- und andere Altersversorgungsansprüche im Versorgungsausgleich aufgeteilt. Bei Ehescheidungen in den alten Ländern nach dem 30.6.1977 und in den neuen Ländern ab 1.1.1992 findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Hierbei teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen auf. Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die insgesamt werthöhere Versorgung erworben hat, muss dem …Ansehen
Steuerlexikon Rentenbeitragszeiten … Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Zu den Beitragszeiten zählen: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer selbstständigen Tätigkeit als auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten mit Beiträgen zur bundesdeutschen Rentenversicherung, sondern zum Beispiel auch mit solchen zur früheren reichsdeutschen Rentenversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Renteninformation … Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt und fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bekommen einmal im Jahr eine Renteninformation mit Angaben über die Höhe einer Regelaltersrente und einer Erwerbsminderungsrente aus ihren bisher geleisteten Beiträgen. Die Renteninformation enthält aber auch eine Hochrechnung auf die spätere Altersrente unter der Annahme, dass der Versicherte bis zum künftigen Rentenbeginn Arbeitsentgelte im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre …Ansehen
Steuerlexikon Wartezeit … Ein Anspruch auf eine Rente entsteht nur, wenn der Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung eine bestimmte Zeit angehört hat. Das ist die sogenannte Wartezeit. Bei den Regelaltersrenten, den Erwerbsminderungsrenten sowie den Hinterbliebenenrenten reichen fünf Jahre an Beitragszeiten für das Entstehen eines Rentenanspruchs. Für die vorzeitigen Altersrenten, z. B mit 63 Jahren, sind längere Wartezeiten zu erfüllen. Die allgemeine Wartezeit kann in bestimmten Ausnahmefällen auch vorzeitig, …Ansehen
Steuerlexikon Rentenbeitrag … Die Beiträge zur Rentenversicherung begründen den späteren Rentenanspruch. Beiträge kommen aus unterschiedlichen Quellen. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich ihre Pflichtbeiträge mit dem Arbeitgeber. Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15% des Bruttoarbeitsentgelts (in Privathaushalten 5%) bis zu einem Verdienst von 556 Euro monatlich allein. Der Arbeitnehmer trägt den Differenzbetrag bis zum vollen Beitragssatz …Ansehen
Steuerlexikon Sterbevierteljahr … Eine Witwenrente oder Witwerrente wird für die auf den Todesmonat folgenden drei Kalendermonate in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Die Verringerung der Rente auf 60 (bei Altfällen) bzw. 55 % der Rente des Verstorbenen bei einer großen Witwenrente oder auf 25 % bei einer kleinen Witwenrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat nach dem Todesmonat. Im Sterbevierteljahr wird auch kein eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. …Ansehen
Steuerlexikon Umlageverfahren … Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland. Sie wird seit der Rentenreform von 1957 im sogenannten Umlageverfahren finanziert. Mit den eingehenden Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie mit Bundeszuschüssen werden die laufenden Renten bezahlt. Dieses Umlageverfahren wird auch als Generationenvertrag bezeichnet. Beim Umlageverfahren wird nicht wie bei den Privatversicherungen ein Kapitalstock gebildet, aus dem später zusammen mit den …Ansehen
Steuerlexikon RV-Versicherungspflicht … Mit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung will der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen für ihr Alter und für den Fall der Erwerbsminderung sowie deren Hinterbliebene finanziell absichern. Versicherungspflichtig sind vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende. Hinzu kommen verschiedene Gruppen selbstständig tätiger Personen. Die anderen nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit auf …Ansehen