Steuerlexikon Nettorentenniveau … Mit dem Begriff "Rentenniveau" wird die finanzielle Versorgung des Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer bezeichnet. Angesichts der schrittweise steigenden Besteuerung der Renten wird das Rentenniveau für jeden Rentnerjahrgang anders ausfallen. Daher wird inzwischen mit dem Begriff des Nettorentenniveaus vor Steuern operiert. Dabei werden sowohl bei den Rentenleistungen als auch bei den Arbeitnehmerverdiensten die noch fälligen Steuern nicht berücksichtigt …Ansehen
Steuerlexikon Mütterrente … Seit dem 1.7.2014 haben Frauen (oder Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch. Ihnen werden ab 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bis 2018 waren es nur zwei Entgeltpunkte für die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes. Anders als der Begriff "Mütterrente" vermuten lässt, ist das keine eigenständige …Ansehen
Steuerlexikon Altersrenten … Altersrenten können ohne Abschläge erst nach dem 65. Lebensjahr (für schwerbehinderte Menschen: nach dem 63. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden. Diese Altersgrenzen steigen aber bis 2029 bis auf 67 Jahre an (für Schwerbehinderte auf 65 Jahre). Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte, die mindesten 45 Jahre als Arbeitnehmer oder Selbstständige pflichtversichert waren – wobei u. a. auch Zeiten der Kindererziehung einschließlich Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr der …Ansehen
Steuerlexikon Zeiten einer beruflichen Ausbildung … Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind grundsätzlich Pflichtbeitragszeiten, weil auch für Auszubildende Rentenbeiträge zu zahlen sind. Wegen der in der Regel niedrigen Entgelte während der Ausbildung war früher eine pauschale Höherbewertung solcher Zeiten für die Rente vorgesehen. Bei Renten, die seit 2005 beginnen, werden lediglich die ersten drei Jahre der Berufsausbildung mit einem höheren Wert als der sich aus den Arbeitsentgelten ergebende Wert berücksichtigt, und das auch bloß dann, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Künstlersozialabgabe … Vergeben Unternehmer Aufträge an selbstständige Künstler, z.B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner oder Journalisten, müssen sie auf die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe (2025: 5 %; ab 2026: 4,9 %) an die Künstlersozialversicherung abführen. Für den Unternehmer stellt diese Künstlersozialabgabe eine abziehbare Betriebsausgabe dar. Es greift eine Bagatellgrenze, wenn die an selbstständige Kreative gezahlten Honorar unter 700 Euro (in 2025, ab 2026: 1.000 Euro) liegen. Auch bei einer nur einmaligen …Ansehen
Steuerlexikon Entgeltpunkte … Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer, erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Vervielfältigung mit dem aktuellen Rentenwert die monatliche Rente. Mindestentgeltpunkte Mindestentgeltpunkte …Ansehen
Steuerlexikon Freiwillige Rentenversicherung … Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann man zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland. Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer jährlichen Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente. …Ansehen
Steuerlexikon Bundeszuschuss … Die Rentenzahlungen und die weiteren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht allein durch Rentenbeiträge finanziert, sondern auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss. Dieser dient zur Deckung versicherungsfremder Leistungen, die von der Gesamtheit der Steuerzahler und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind, u. a. die Mütterrente. …Ansehen
Steuerlexikon Durchschnittsentgelt … Das für die Rentenberechnung erforderliche jährliche Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten wird aus den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Bruttolöhnen und Bruttogehältern je Arbeitnehmer (ohne Zusatzjobs) nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Gesetzgeber jährlich festgesetzt und mit der Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre des Versicherungsverlaufs eines Versicherten Entgeltpunkte ermittelt …Ansehen
News & Ratgeber Anonyme Anzeige beim Finanzamt: Kein Anspruch auf Auskunft [01.10.2025] … Nach einer anonymen Anzeige beim Finanzamt besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Anzeige oder deren Inhalt. Das Interesse an Geheimhaltung überwiegt das Informationsinteresse der Betroffenen. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Im entschiedenen Fall wurde ein gastronomischer Betrieb nach einer anonymen Anzeige vom Finanzamt überprüft. Die Anzeige führte zu einer Kassen-Nachschau, blieb aber ohne steuerliche oder strafrechtliche Folgen. Die Betreiber …Ansehen