Steuerlexikon Veranlagung / Tod des Ehepartners … Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen. § 32a EStG …Ansehen
Steuerlexikon Verbilligte Vermietung … Einkünfte aus Vermietung unterliegen der Einkommensteuer. Aufwendungen, die mit der Erzielung von Vermietungseinkünften im Zusammenhang stehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Besonderheiten sind jedoch bei einer verbilligten Vermietung zu beachten (§ 21 Abs. 2 EStG). Rechtslage seit 01.01.2012 Die Werbungskosten können vollständig abgezogen werden, wenn der Mietzins gemäß § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz mindestens 66 % der ortüblichen Miete beträgt. Werden Verluste aus der Vermietung …Ansehen
Steuerlexikon Verbrauchsteuer … Verbrauchsteuern sind sogenannte indirekte Steuern. Sie werden auf den Verbrauch oder die Inanspruchnahme bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben. Im Allgemeinen unterscheidet man zwei Arten von Verbrauchsteuern: Die sogenannten bundesgesetzlichen bzw. besonderen Verbrauchsteuern , erhoben durch den Bund. Und die örtlichen Verbrauchsteuern, erhoben durch die Bundesländer. Verbrauchsteuern fallen auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen an, die Konsumenten erwerben. Somit zahlt jeder …Ansehen
Steuerlexikon Verdeckte Einlagen … Nach den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Kapitalgesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil ohne Gegenleistung zugewendet hat und diese Zuwendung ihre Ursachen im Gesellschaftsverhältnis hat. Dabei können nur Wirtschaftsgüter Einlagen sein, die bei der Kapitalgesellschaft bilanzierungsfähig sind. Wird ein Wirtschaftsgut nur zum Gebrauch überlassen, liegt keine verdeckte Einlage vor. …Ansehen
Steuerlexikon Vereinfachte Gewinnermittlung … Als vereinfachte Gewinnermittlung wird die Einnahmen-Überschussrechnung bezeichnet. Der Gewinn ermittelt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei dieser Gewinnermittlung muss keine Bilanz aufgestellt werden, sie ist damit kostengünstiger als der Betriebsvermögensvergleich. Die vereinfachte Gewinnermittlung können Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte wählen. Gewerbetreibende, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen, können die …Ansehen
Steuerlexikon Verein … Der Verein ist eine Verbindung mehrerer Personen zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks, die auf Dauer angelegt ist. Zur Beurteilung der Steuerfolgen muss grundsätzlich zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen unterschieden werden, da jeweils unterschiedliche Steuerfolgen greifen. Gemeinnützige Vereine, auch Idealvereine genannt, werden nicht mit der Absicht gegründet, Gewinne zu erzielen. Dagegen verfolgt der nicht gemeinnützige Verein wirtschaftliche Interessen mit dem Ziel Gewinne …Ansehen
Steuerlexikon Verluste bei beschränkter Haftung … Der Verlustanteil eines Kommanditisten (beschränkt haftender Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft) darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, wenn ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. In diesem Fall ist auch ein Verlustabzug nach § 10d EStG ausgeschlossen. Ein nicht ausgeglichener Verlust ist gesondert festzustellen. Er kann nach den Bestimmungen des § 15a EStG nur mit zukünftigen …Ansehen
Steuerlexikon Verlustrücktrag … Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgleichbar sind, können bis zu einem Betrag von 5.000.000,– € (Ehegatten: 10.000.000,– €) vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden. Der Verlustrücktrag ist von Amts wegen vorzunehmen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann ganz oder teilweise auf einen Verlustrücktrag verzichtet …Ansehen
Steuerlexikon Verlustzuweisungsgesellschaften … Mit dem Steuerentlastungsgesetz wurde die Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten (negativen Einkünften) aus Verlustzuweisungsgesellschaften oder ähnlichen Modellen nach § 2b EStG eingeführt. Danach dürfen negative Einkünfte auf Grund von Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei dem Erwerb oder der Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht. Die Verluste dürfen …Ansehen
Steuerlexikon Vermächtnisnießbrauch … Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache. So wird durch Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie, einer anderen juristischen oder natürlichen Person das Recht zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt. Wird ein entgeltliches Nutzungsrecht vereinbart, sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen. Bei einem teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs nur zum Teil ausgeglichen. Bei einem unentgeltlichen …Ansehen