Steuerlexikon Säumniszuschlag … Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag zu zahlen. Das gleiche gilt für zurück zu zahlende Steuervergütungen (§ 240 AO). Seit 2020 werden alle Zuschläge (Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag) automatisiert festgesetzt. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % des auf den nächsten durch 50,– € teilbaren abgerundeten Steuerbetrags. Eine Säumnis tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet …Ansehen
Steuerlexikon Scheinbestandteile … Ein Scheinbestandteil entsteht, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Hierzu gehören Anlagen (z.B. ein Zahnarztstuhl), die der Steuerpflichtige für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingebaut hat. Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 15.01.1976 ist die Einfügung einer Anlage zu einem vorübergehenden Zweck anzunehmen, wenn die Nutzungsdauer der Anlage bzw. des Gegenstandes länger ist als die voraussichtliche Mietdauer, das eingefügte Wirtschaftsgut …Ansehen
Steuerlexikon Scheinselbständigkeit … Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden, eine Tätigkeit regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber erfolgt, eine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber vorliegt und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt ist, keine unternehmerische Tätigkeit am Markt vorliegt. Sind zwei der vier Kriterien gegeben, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Damit sind ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit …Ansehen
Steuerlexikon Schenkungsteuer … Der unentgeltliche Erwerb unter Lebenden unterliegt der Schenkungsteuer, wenn die zum Ansatz kommenden Freibeträge überschritten werden. Freibeträge (vgl. Lexikon: Erbschaftsteuer/Freibeträge) werden in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkenden und Beschenkten gewährt. Bei nahen Verwandtschaftsverhältnissen (Eltern–Kinder; zwischen Ehepartnern) kommen grundsätzlich die höchsten Freibeträge zur Anwendung. Des Weiteren unterliegen die Zuwendungen einem geringeren Schenkungssteuersatz …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung … Eine Schenkung ist eine Vermögensübertragung unter Lebenden. Als Schenkung gilt: jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, die zu einer Bereicherung führt. die Bereicherung des Ehegatten durch die Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der »Gütergemeinschaft«. die Abfindung aufgrund eines Erbverzichts. der Erwerb durch vorzeitigen Erbausgleich und der Erwerb aufgrund einer Auflage des Schenkenden. Muss der Beschenkte Gegenleistungen für den Erwerb erbringen, so mindern diese die Schenkung, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Schenkung / Sparbuch … Schenken Eltern ihren Kindern ein Sparguthaben (Sparbuch), so erzielt das Kind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei ist zu beachten, dass das Kind rechtlich und tatsächlich Inhaber des Sparbuches wird. Hierfür wird vorausgesetzt, dass das Guthaben auf Dauer übertragen und wie ein fremdes Vermögen verwaltet wird. die Eltern nicht über das Sparguthaben verfügen. So darf das Guthaben nicht für Investitionen der Eltern ausgegeben werden. Auch Ausgaben, die zu den Unterhaltsleistungen gehören, sind schädlich …Ansehen
Steuerlexikon Schulgeld … Erhält ein Steuerpflichtiger für sein Kind den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld, so kann er 30 % des Entgelts, das er für den Schulbesuch seines Kindes zahlt, höchstens jedoch 5.000,– €, als Sonderausgabe zum Ansatz bringen. Der Sonderausgabenabzug wird jedoch nur gewährt, wenn das Kind eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule besucht. Seit 01.01.2008 werden auch Schulgeldzahlungen an privat …Ansehen
Steuerlexikon Schwarzarbeit … Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine Beschäftigung, für die keine Steuern und keine Sozialabgaben abgeführt bzw. gezahlt werden. Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nicht angezeigt wird, ein Handwerk nicht in die Gewerberolle eingetragen wurde, den Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Meldepflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen wird. Schwarzarbeit ist strafbar. Hierfür kann eine Geldbuße …Ansehen
Steuerlexikon Schwarzgeld … Im Steuerrecht gilt Schwarzgeld als Einkünfte, die der rechtmäßigen Besteuerung entzogen worden sind. Ein Gewerbetreibender hat Erträge aus verkauften Waren nicht als Einkünfte ausgewiesen. Werden dann steuerlich relevante Investitionen mit dem Schwarzgeld getätigt, so liegt eine Finanzierungslücke vor. Bei diesen Investitionen muss der Steuerpflichtige die Herkunft des Geldes genau belegen. Bleibt der Steuerpflichtige die Antwort schuldig, vermutet das Finanzamt, dass die Investition mit Schwarzgeld …Ansehen
Steuerlexikon Schwerbehinderte … Behinderten Personen werden im Steuerrecht zahlreiche Vergünstigungen eingeräumt, da sie nur vermindert leistungsfähig sind und ihre Behinderung in den meisten Fällen zusätzliche Kosten verursacht. Um Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, ist die amtliche Feststellung der Behinderung notwendig. Hierfür zuständig ist das Versorgungsamt am Wohnsitz des steuerpflichtigen Behinderten. Auf Antrag erfolgt dann die Feststellung der Behinderung sowie deren Schwere, der Nachweis bestimmter gesundheitlicher …Ansehen