Steuerlexikon Grundrente … Die Grundrente wird seit dem 1.1.2021 in Form von Zuschlägen zur Rente gezahlt. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rentenart. Den vollen Rentenzuschlag bekommen Versicherte, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem gibt es einen Übergangsbereich für Versicherte, die 33 bis …Ansehen
Steuerlexikon Grundsicherung … Die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" wurde zum 1.1.2003 eingeführt. Sie ist weder mit der seit dem 1.1.2021 gezahlten "Grundrente" noch mit der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) zu verwechseln. Durch den Verzicht des Gesetzgebers auf den sogenannten Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bis zu einer Höchstgrenze von 100.000 € an Einkünften im Jahr soll einer der Hauptgründe für verschämte Altersarmut beseitigt werden. Die …Ansehen
Steuerlexikon Kindererziehungszeiten … Kindererziehungszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten. Für Geburten ab 1.1.1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit bei der Rente angerechnet, für Geburten vor 1992 sind es für Rentenzahlungen ab dem 1.1.2019 zweieinhalb Jahre. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt. Auch bei gleichzeitiger Erziehung von mehreren Kindern unter drei Jahren verlängert sich dieser Zeitraum …Ansehen
Steuerlexikon Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag … Rentenbezieher, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner als Pflichtmitglied angehören, erhalten als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag von ihrer Rentenversicherung. Der Zuschuss wird auf Antrag gezahlt. Seine Höhe entspricht höchstens dem Betrag, den die Rentenversicherung für krankenversicherungspflichtige Rentner als ihren Anteil zu zahlen hat. …Ansehen
Steuerlexikon Nettorentenniveau … Mit dem Begriff "Rentenniveau" wird die finanzielle Versorgung des Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer bezeichnet. Angesichts der schrittweise steigenden Besteuerung der Renten wird das Rentenniveau für jeden Rentnerjahrgang anders ausfallen. Daher wird inzwischen mit dem Begriff des Nettorentenniveaus vor Steuern operiert. Dabei werden sowohl bei den Rentenleistungen als auch bei den Arbeitnehmerverdiensten die noch fälligen Steuern nicht berücksichtigt …Ansehen
Steuerlexikon Mütterrente … Seit dem 1.7.2014 haben Frauen (oder Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch. Ihnen werden ab 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bis 2018 waren es nur zwei Entgeltpunkte für die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes. Anders als der Begriff "Mütterrente" vermuten lässt, ist das keine eigenständige …Ansehen
Steuerlexikon Altersrenten … Altersrenten können ohne Abschläge erst nach dem 65. Lebensjahr (für schwerbehinderte Menschen: nach dem 63. Lebensjahr) in Anspruch genommen werden. Diese Altersgrenzen steigen aber bis 2029 bis auf 67 Jahre an (für Schwerbehinderte auf 65 Jahre). Ausnahme: Besonders langjährig Versicherte, die mindesten 45 Jahre als Arbeitnehmer oder Selbstständige pflichtversichert waren – wobei u. a. auch Zeiten der Kindererziehung einschließlich Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr der …Ansehen
Steuerlexikon Zeiten einer beruflichen Ausbildung … Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind grundsätzlich Pflichtbeitragszeiten, weil auch für Auszubildende Rentenbeiträge zu zahlen sind. Wegen der in der Regel niedrigen Entgelte während der Ausbildung war früher eine pauschale Höherbewertung solcher Zeiten für die Rente vorgesehen. Bei Renten, die seit 2005 beginnen, werden lediglich die ersten drei Jahre der Berufsausbildung mit einem höheren Wert als der sich aus den Arbeitsentgelten ergebende Wert berücksichtigt, und das auch bloß dann, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Künstlersozialabgabe … Vergeben Unternehmer Aufträge an selbstständige Künstler, z.B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner oder Journalisten, müssen sie auf die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe (2025: 5 %; ab 2026: 4,9 %) an die Künstlersozialversicherung abführen. Für den Unternehmer stellt diese Künstlersozialabgabe eine abziehbare Betriebsausgabe dar. Es greift eine Bagatellgrenze, wenn die an selbstständige Kreative gezahlten Honorar unter 700 Euro (in 2025, ab 2026: 1.000 Euro) liegen. Auch bei einer nur einmaligen …Ansehen
Steuerlexikon Entgeltpunkte … Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Entgelt (Bruttoverdienst) erzielt hat wie der Durchschnitt der Arbeitnehmer, erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren Verdienst gibt es entsprechend mehr als 1,0 Entgeltpunkte, bei unterdurchschnittlichem Verdienst entsprechend weniger als 1,0 Entgeltpunkte im Jahr. Aus der Summe der Entgeltpunkte ergibt sich durch Vervielfältigung mit dem aktuellen Rentenwert die monatliche Rente. Mindestentgeltpunkte Mindestentgeltpunkte …Ansehen