Steuerlexikon Einbehaltungspflicht … Abzugssteuern wie zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer sind von Dritten (Arbeitgeber, Kreditinstitut) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zudem besteht für den Arbeitgeber eine Einbehaltungspflicht für die Lohnkirchensteuer und für die vermögenswirksam angelegten Leistungen. Diese Einbehaltungspflichten ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz, den Kirchensteuergesetzen und aus dem 5. Vermögensbildungsgesetz. § 43 EStG § 38 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Einkünfte … Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus sieben Einkunftsarten. Diese Einkünfte bilden die Summe der positiven Einkünfte, die nach der Vornahme von Hinzurechnungen und Kürzungen das zu versteuernde Einkommen ergeben. Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der individuelle Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt) angewandt und somit die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt. Alle Einkünfte, die nicht unter die nachfolgenden Einkunftsarten fallen, bleiben steuerfrei. Dies sind regelmäßig …Ansehen
Steuerlexikon Einkunfsermittlung … Wie Einkünfte zu ermitteln sind, ist von der jeweiligen Einkunftsart abhängig. So sind die Erträge aus den Gewinneinkünften (hierzu gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit) nach der Einnahmen-/Überschussrechnung oder dem Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt in den meisten Fällen die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Bei den Überschusseinkunftsarten …Ansehen
Steuerlexikon Einlagen / Abschreibung … Werden abnutzbare Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eingelegt, so sind diese abzuschreiben. Die Abschreibung ist auf Grundlage des Einlagewertes zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Betriebsvermögen zu ermitteln. Wurden Wirtschaftsgüter bereits vor ihrer Einlage in das Betriebsvermögen zur Erzielung von Einnahmen genutzt (z.B. eine Immobilie wurde vermietet), dann sind nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, sondern die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert …Ansehen
Steuerlexikon Einlagen / Einlagehandlung … Ein privates Wirtschaftsgut wird erst im Zuge einer eindeutigen Einlagehandlung ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens. Da für die Einlagehandlung keine Formvorschrift gegeben ist, kann eine Willenserklärung oder eine Nutzungsänderung ausreichend sein. Unproblematisch ist die Einlagehandlung bei einer Bareinlage, da hier mit Überweisung oder durch Einlage des Geldes in die Kasse eindeutig und nachweisbar eine Einlage vorgenommen worden ist. Bei Sacheinlagen wird regelmäßig eine Einlage anerkannt …Ansehen
Steuerlexikon Einlagen … Einlagen entstehen durch Überführung von Wirtschaftsgütern, sowie Bargeld oder Rechten, aber auch Kapitalvermögen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Erträge und Aufwendungen, die mit Einlagen im Zusammenhang stehen, sind als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben zu erfassen. Folge einer Überführung von Kapital oder Wirtschaftsgütern kann daher die Entstehung von Einkommensteuer und Gewerbesteuer sein. Stille Reserven, die sich auf Einlagen (Wirtschaftsgüter, Kapitalvermögen) bilden …Ansehen
Steuerlexikon Einlagen / Wirtschaftsgüter … In ein Unternehmen können Barwerte, Sachwerte, aber auch Rechte eingelegt werden. Einlagefähig sind jedoch nur Güter, die einen wirtschaftlichen Wert haben und deren Wert selbstständig bewertbar ist. So können zum Beispiel Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögen eingelegt werden. Zudem kann es sich um materielle (z.B. Grundstücke) oder um immaterielle (z.B. Nutzungsrechte) Wirtschaftsgüter handeln. Bei der Einlage von Nutzungsrechten ist zu beachten, dass der Wertansatz mit Null …Ansehen
Steuerlexikon Einmanngesellschaft … Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann auch durch eine Person gegründet und geführt werden. In diesem Fall spricht man von einer »Einmanngesellschaft«. Eine Einmanngesellschaft kann auch durch Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter entstehen. Der Gesellschafter einer GmbH kann zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft sein. In diesem Fall wird die GmbH durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer geführt. Damit wird der Gesellschafter der GmbH Arbeitnehmer seiner …Ansehen
Steuerlexikon Einnahmen … Einnahmen sind laufende oder einmalige Zuflüsse in Form von Geld oder Sachwerten. Beim Arbeitnehmer unterliegen Einnahmen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, der Lohnsteuer. Ausgenommen sind lediglich steuerfreie Einnahmen. Hierzu zählen die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidungen, Notstandsbeihilfen (Unterstützung vom Arbeitgeber in besonderen Notfällen) oder Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. Auch Nicht-Arbeitnehmern können Einnahmen zufließen, die …Ansehen
Steuerlexikon Einsatzwechseltätigkeit … Rechtslage seit dem 01.01.2014: Mit BMF-Schreiben vom 30.9.2013 (IV C 5 – S 2353/13/10004) wurde der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zur Bestimmung einer auswärtigen Tätigkeit definiert. Entscheidend sind die arbeitsvertragliche und organisatorische Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte und seine dienstlich begründete Abwesenheit von dieser ersten Tätigkeitsstätte. Rechtslage seit dem 01.01.2008: Seit dem 01.01.2008 fasst der Gesetzgeber die Begriffe Dienstreise, …Ansehen