Steuerlexikon Fördergebiet / Baumaßnahmen … Baumaßnahmen an abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern werden nach dem Fördergebietsgesetz steuerlich begünstigt, wenn diese Investitionen vor dem 01.01.1999 abgeschlossen worden sind. Zu diesen unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören: Gebäude, Eigentumswohnungen, Räume die im Teileigentum sind (§ 3 EStG), Außenanlagen, Hof- und Bodenbefestigungen (ohne Betriebsvorrichtungen), Mieteinbauten und Mietumbauten, Ladeneinbauten (wenn keine Betriebsvorrichtung). Keine Begünstigung wird für Aufwendungen …Ansehen
Steuerlexikon Freiberufler … Als typische Freiberufler gelten Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller. Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 des Einkommensteuergesetzes im Einzelnen nennt, werden als Freiberufler anerkannt. Alle Angehörige der Freien Berufe erzielen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes bzw. ihres Gewinns nicht zur Buchführung verpflichtet und müssen folglich keine Bilanz …Ansehen
Steuerlexikon Freibetrag / Lohnsteuerkarte … Arbeitnehmer können Änderungen, wie Freibeträge und Steuerklassenwechsel, beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt teilt diese Daten dann dem Bundeszentralamt für Steuern mit, damit die Daten elektronisch erfasst (ELStAM-Datenbank) und von Arbeitgebern/Steuerberatern abgerufen werden können. Ein Freibetrag für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird aber nur gespeichert, wenn die Summe dieser Aufwendungen über 600,– € liegt (§ 39a Abs. …Ansehen
Steuerlexikon Freibetrag … Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze abzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages. Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Aber auch bei Lebensumständen, die für den Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, werden Freibeträge berücksichtigt …Ansehen
Steuerlexikon Freier Mitarbeiter … Ein freier Mitarbeiter steht in keinem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, vielmehr ist er selbstständig tätig. Eine freie Mitarbeit ist von der Scheinselbstständigkeit abzugrenzen. So liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, wenn der freie Mitarbeiter die Pflichten eines Arbeitnehmers hat, jedoch gleichzeitig die Risiken eines Unternehmers tragen muss. Ein freier Mitarbeiter sollte darauf achten, dass kein verdecktes Arbeitsverhältnis (Scheinselbstständigkeit) vorliegt. Misstrauisch wird die …Ansehen
Steuerlexikon Freigrenzen … Bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages. Das heißt, wird die jeweilige Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Besteuerung und nicht nur der überschießende Teilbetrag. Anders liegt der Sachverhalt bei Freibeträgen, hier muss nur der den Freibetrag übersteigende Betrag versteuert werden. Eine Freigrenze wird zum Beispiel bei der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften) gewährt. Die Freigrenze …Ansehen
Steuerlexikon Freikarten … Gibt der Arbeitgeber Freikarten (kostenlos oder verbilligt) an seine Arbeitnehmer ab, so liegt ein geldwerter Vorteil vor. Dieser geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegt beim Arbeitnehmer der Lohnsteuer. …Ansehen
Steuerlexikon Freimilch … Ist die Berufstätigkeit von Arbeitnehmern mit einer hohen Schadstoffbelastung verbunden, so kann der Arbeitgeber Freimilch an die betreffenden Arbeitgeber ausgeben. Diese Freimilch unterliegt nicht der Besteuerung (Lohnsteuer), wenn sie zum Verzehr im Unternehmen gedacht ist. Gibt ein Molkereibetrieb oder ein Betrieb der milchverarbeitenden Industrie Molkereiprodukte verbilligt oder kostenlos an seine Mitarbeiter ab, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn der Rabattfreibetrag (1.080 …Ansehen
Steuerlexikon Freistellungsauftrag - Definition und Erklärung … Um Kapitalerträge von einer Besteuerung frei zu stellen, muss vom Anleger ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden. Darin legt der Anleger den Anteil des Sparer-Pauschbetrages (auch: Sparer-Freibetrag) fest, bis zu dem das Institut keine Abgeltungsteuer abführen soll. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge, die bei dem Institut erzielt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Konten oder Depots ist nicht möglich. Freistellungsaufträge können gegenüber …Ansehen
Steuerlexikon Fremdwährungsguthaben … Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG). Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird. Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer. …Ansehen