Steuerlexikon Einnahmen … Einnahmen sind laufende oder einmalige Zuflüsse in Form von Geld oder Sachwerten. Beim Arbeitnehmer unterliegen Einnahmen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, der Lohnsteuer. Ausgenommen sind lediglich steuerfreie Einnahmen. Hierzu zählen die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidungen, Notstandsbeihilfen (Unterstützung vom Arbeitgeber in besonderen Notfällen) oder Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. Auch Nicht-Arbeitnehmern können Einnahmen zufließen, die …Ansehen
Steuerlexikon Einsatzwechseltätigkeit … Rechtslage seit dem 01.01.2014: Mit BMF-Schreiben vom 30.9.2013 (IV C 5 – S 2353/13/10004) wurde der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zur Bestimmung einer auswärtigen Tätigkeit definiert. Entscheidend sind die arbeitsvertragliche und organisatorische Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte und seine dienstlich begründete Abwesenheit von dieser ersten Tätigkeitsstätte. Rechtslage seit dem 01.01.2008: Seit dem 01.01.2008 fasst der Gesetzgeber die Begriffe Dienstreise, …Ansehen
Steuerlexikon Einspruchsentscheidung … Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht oder nur teilweise abhilft oder Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, entscheidet das Finanzamt über Ihren Einspruch mit der Einspruchsentscheidung. Mit dieser kann das Finanzamt Ihnen voll zustimmen, Ihrem Einspruch nur teilweise entsprechen, Ihren Einspruch insgesamt abschmettern oder die angedrohte Verböserung wahr machen und den angefochtenen Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil korrigieren. In der Einspruchsentscheidung teilt Ihnen das Finanzamt mit, wie …Ansehen
Steuerlexikon Einspruchsfrist … Voraussetzung für die Zulässigkeit des Einspruchs ist, dass Sie die Einspruchsfrist beachtet haben. Wann die Einspruchsfrist beginnt, hängt davon ab, wann Ihnen der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde. Erhalten Sie den Steuerbescheid mit einfachem Brief per Post, gilt der Steuerbescheid am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben (Dreitagesfrist). Die Einspruchsfrist beginnt am darauffolgenden Tag. Als Postaufgabedatum gilt eigentlich das Datum des Poststempels …Ansehen
Steuerlexikon Einspruch … Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf. Er kann gegen Verwaltungsakte eingelegt werden und verhindert, dass diese bestandskräftig werden. Beim Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen kann ein Einspruch erfolgen: es handelt sich um eine Abgabenangelegenheit, der Einspruch ist statthaft und wird form- sowie fristgerecht eingelegt. Hierzu zählt, dass er schriftlich (Briefe, Fax, Telegramm) innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt wird. Als Rechtsbehelfsfrist gilt ein Monat nach Zugang …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen / Erbschaftssteuer … Rechtslage seit 01.01.2009 Inländisches Betriebsvermögen, ausländisches Betriebsvermögen mit Betriebsstätte im EU/ EWR-Raum und direkt gehaltene Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften im EU/ EWR-Raum (bei unmittelbarer Beteiligung über 25 %) werden durch einen Verschonungsabschlag, Abzugsbetrag und einen Entlastungsbetrag steuerlich begünstigt. Verschonungsabschlag Regelverschonung: 85 % des Betriebsvermögens werden von der Erbschaftsteuer verschont. Damit unterliegen …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen … Als Betriebsvermögen gelten alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Aus steuerlicher Sicht ist zwischen dem notwendigem und dem gewillkürten Betriebsvermögen zu unterscheiden. Notwendiges Betriebsvermögen: Hierzu gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden und deren betrieblicher Nutzungsanteil über 50 % beträgt. Diese Wirtschaftsgüter sind auch dann Betriebsvermögen …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen / Termin- und Optionsgeschäfte … Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind dem betrieblichen Bereich regelmäßig auch dann nicht zuzuordnen, wenn generell die Möglichkeit besteht, damit Gewinne zu erzielen. Branchenuntypische Termin- und Optionsgeschäfte sind jedoch dann betrieblich veranlasst, wenn sie der Absicherung unternehmensbedingter Kursrisiken dienen und nach Art, Inhalt und Zweck ein Zusammenhang zum Betrieb besteht. Dabei müssen die Termingeschäfte geeignet sein, das Betriebskapital zu verstärken. H 4.2 Abs. …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsvermögen / Wertpapiere … Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs sein, wenn nicht bereits beim Erwerb der Wertpapiere erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur einen Verlust bringen. Eine Zurechnung zum Betriebsvermögen scheidet nicht deshalb aus, weil die Wertpapiere in spekulativer Absicht erworben worden sind und Kursverluste in Kauf genommen werden. Diese Kursverluste sind auch dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der Erwerber der Wertpapiere keine kaufmännische …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsverpachtung … Will der Unternehmer den Betrieb als solchen nicht mehr fortführen, hat er neben der Betriebsveräußerung grundsätzlich die Möglichkeit, die Betriebsaufgabe durchzuführen oder eine Betriebsverpachtung zu realisieren. Wählt er die Betriebsverpachtung, kann er ein Wahlrecht (Verpächterwahlrecht) nutzen. Er kann seinen Betrieb verpachten, aber trotzdem gegenüber dem Finanzamt bei Pachtbeginn oder zu einem späteren Zeitpunkt die Betriebsaufgabe erklären, wodurch eine ermäßigte Besteuerung des Aufgabegewinns …Ansehen