Winterdienst ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt

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Mannheim. Der Winter kommt und zahlreiche Immobilieneigentümer und -mieter stehen vor dem Problem, dass sie dazu verpflichtet sind, Schnee und Eis auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück regelmäßig zu entfernen. Insbesondere älteren Menschen fällt diese körperliche Anstrengung oft schwer. Die gute Nachricht: Beauftragen sie ein Unternehmen mit dem Winterdienst, übernimmt der Staat 20 Prozent der Kosten, wenn diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Steuerexperten des Onlineportals SteuerGoldies, Teil von Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, erklären die steuerlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Winterdienst.

Altersbedingt sind Rentner häufig auf Hilfe angewiesen, wenn es um physisch anspruchsvolle Tätigkeiten im und um das Haus geht. Daher ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, auch wenn diese nicht auf dem eigenen Grundstück stattfinden, für sie von besonderer Bedeutung.

Zwar gilt eigentlich die Regel, dass nur solche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich gefördert werden, die im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Davon gibt es aber Ausnahmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) schon vor einigen Jahren entschieden hat. Und diese Ausnahmen betreffen ausdrücklich auch den Winterdienst. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 55/12) kann auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein. 2016 hat sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung angeschlossen.

Von diesem Urteil kann jeder profitieren!

Die Kläger hatten ein Unternehmen mit der Schneeräumung der in öffentlichem Eigentum stehenden Straßenfront entlang des von ihnen bewohnten Grundstücks beauftragt und 142,80 Euro dafür gezahlt. In ihrer Steuererklärung machten sie diesen Betrag als Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen geltend. Dank des von ihnen erstrittenen Urteils kann jetzt jeder diese steuerliche Förderung in Anspruch nehmen.

Voraussetzung bleibt aber, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Bei einem Eigentümer oder Mieter, der zur Schneeräumung auf dem (öffentlichen) Gehweg bzw. der Straße verpflichtet ist, ist dies der Fall.

Auf SteuerGoldies.de finden Rentner praktische Tipps, Rechner und Softwarelösungen rund um die Themen Steuern und Geld im Alter. Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting, adressieren mit dem Online-Portal SteuerGoldies.de die speziellen Bedürfnisse von Menschen im besten Alter: Mit einem praktischen Rentenrechner können sie ganz einfach selbst ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei Bedarf können sie die vielfach ausgezeichnete Software SteuerSparErklärung für Rentner" direkt herunterladen, um ihre Steuererklärung schnell, einfach und mit maximaler Steueroptimierung zu erledigen.

In loser Folge fassen die SteuerGoldies-Experten wichtige Urteile und Steuertipps für Rentner und Pensionäre als Pressemitteilung zusammen.

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