Steuertipps.de erklärt das Pflegestärkungsgesetz II

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Mannheim. Zum 1. Januar 2017 kommen auf Pflegebedürftige und Pflegende gravierende Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II zu. Mit dem Gesetz wurde das System der Pflegeversicherung umfassend modernisiert. Betroffene sollten sich schon jetzt mit den Neuerungen durch die Reform vertraut machen. Denn während es in einigen Pflege-Situationen durchaus sinnvoll sein kann, noch in 2016 einen Antrag zu stellen und vom alten Gesetz zu profitieren, ist es für andere Leistungen empfehlenswert, mit dem Antrag bis 2017 zu warten. Die wichtigsten Informationen für Pflegende und Pflegebedürftige haben die Experten von Steuertipps.de in drei Ratgebern zusammengefasst, die Betroffenen zahlreiche Tipps liefern und dabei helfen, folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Die aktuelle Pflegereform ist die größte Umgestaltung der Pflegeversicherung seit ihrem Start im Jahr 1995. Mit Beginn des kommenden Jahres werden die bisherigen 3 Pflegestufen von den 5 neuen Pflegegraden abgelöst. Der neue Pflegegrad 1 öffnet dann auch gering eingeschränkten Personen die Tür zu finanzieller Unterstützung, zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau. Zum anderen wird ein völlig neues Begutachtungsverfahren eingeführt, das kognitive, körperliche und psychische Beeinträchtigungen gleichstellt. Damit erhalten vor allem Demenzkranke endlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Neu ist auch, dass pflegende Personen eine umfassende Abdeckung durch die Renten- und Arbeitslosenversicherung erfahren.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Ein neues Begutachtungsverfahren, das kognitive, körperliche und psychische Beeinträchtigungen gleichstellt

  • Wegfall der Zeitorientierungswerte in Minuten

  • Die drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt

  • Demenzkranke erhalten Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen

  • Pflegepersonen werden in der Renten- und Arbeitsloseversicherung besser abgesichert

  • Die Unterstützung der Pflegeversicherung setzt früher ein als bisher, z.B. schon bei Beratungsbedarf oder altersgerechten Umbauten

  • Umfassenderes Beratungsangebot für Pflegende und Betroffene, wie z.B. persönliche Beratung

  • Der pflegebedingte Eigenanteil in der vollstationären Pflege wird mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr steigen

Ratgeber erklären wichtige Neuerungen und Änderungen

Das Pflegestärkungsgesetz II ist für viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige der Türöffner zu finanzieller Unterstützung. Die Ratgeber von Steuertipps geben einen fundierten Überblick über die Thematik und bieten zahlreiche Hilfestellungen und Tipps, die bares Geld sparen:

  • Die neue Pflegeversicherung: Was sich für Pflegebedürftige und Pflegende ändert : Dieser Ratgeber informiert Pflegende und Pflegebedürftige umfassend über alle Auswirkungen der neuen Pflegereform, deren Abläufe und die kommenden Veränderungen. Er ist erhältlich als eBook (12,95 Euro) sowie als Print-Ausgabe (14,95 Euro).

  • Pflegestärkungsgesetz 2: Bis Ende 2016 Vorteile sichern – Fehler vermeiden : Dieser Ratgeber gibt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen konkrete Hinweise zu finanziellen Vorteilen und in welchen Fällen es sich lohnt, noch vor Beginn des neuen Jahres einen Antrag zu stellen; erhältlich als eBook (6,99 Euro) und Print-Ausgabe (7,99 Euro).

  • Ratgeber Elternunterhalt: Pflege und Heim – Wann müssen Kinder zahlen? : Der Ratgeber zeigt Angehörigen auf, wann sie in welcher Höhe für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, bietet Tipps, wann vom Staat Hilfe zu erwarten ist und wie das richtige Verhalten im Streitfall aussieht. Er ist erhältlich als eBook (12,95 Euro) sowie als Print-Ausgabe (14,95 Euro).

Weitere Informationen sowie alle Ratgeber finden Interessierte unter www.steuertipps.de/pflege.

Über die Akademische Arbeitsgemeinschaft und Steuertipps.de

Seit 40 Jahren ist die Akademische Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Informationsdienstleister rund um Steuern und Geld. Unter dem Leitsatz Wissen, was zu tun ist bietet der Verlag Ratgeber und Software für Verbraucher. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Tagesaktuelle Tipps und Wissenswertes finden Interessierte im Internet auf den Portalen steuertipps.de und geldtipps.de. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer.

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