SteuerSparErklärung 2016 kostenlos für Azubis, Studenten und Berufseinsteiger

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Mannheim. Auf dem neuen Online-Portal SteuerHelden können Azubis, Studenten und Berufseinsteiger ab sofort ihre spezielle Version der vielfach prämierten Steuersoftware SteuerSparErklärung 2016 gratis herunterladen und damit kräftig Steuern sparen. Bislang verschenken viele Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger eine Menge Geld, weil Sie das Thema Steuererklärung völlig falsch einschätzen. Selbst wenn Studenten gar keine Einnahmen erzielen, sollten sie eine Steuererklärung zur Verlustfeststellung abgeben, um Kosten im Zusammenhang mit dem Studium als so genannte vorweggenommene Werbungskosten später geltend machen zu können. Die kostenlose Steuersoftware können Azubis, Studenten und Berufseinsteiger nutzen, wenn sie nicht älter als 28 Jahre alt sind und nicht mehr als 25.000 € im Jahr verdienen. Das neue Online-Portal SteuerHelden bietet darüber hinaus einen einfachen und schnellen Einstieg in die Steuererklärungs-Welt und hilft mit vielen verständlich geschriebenen Tipps Steuern zu sparen.

Mit der Steuererklärung das Studium finanzieren

Mit der SteuerSparErklärung 2016 benötigen Studenten meist weniger als eine Stunde, um ihre Steuererklärung zu erledigen. Sich mit dem Thema zu beschäftigen, lohnt sich für die meisten, ganz unabhängig davon, ob sie parallel zum Studium einem Nebenjob nachgehen, selbstständig oder berufstätig sind oder auch gar kein Einkommen erzielen. Abziehbar – entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten – sind im Rahmen einer Ausbildung zum Beispiel die Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Uni oder Hochschule. Weitere Beispiele sind Computer und Büromaterial, Studienliteratur und Fachbücher aus dem jeweiligen Fachbereich sowie unter bestimmten Umständen sogar die Miete für das WG-Zimmer oder das Studentenwohnheim.

Azubis und Studenten: Ausgaben im Rahmen einer Erstausbildung als Werbungskosten angeben

Azubis und Studenten sollten ihre Ausgaben im Rahmen einer Erstausbildung sogar dann als Werbungskosten angeben, wenn das Finanzamt diese erst einmal nicht anerkennt. Hintergrund: Die Frage, ob die Kosten für eine Erstausbildung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, ist seit Jahren umstritten und das Bundesverfassungsgericht muss noch darüber entscheiden. Im Moment sind die Kosten einer Erstausbildung nur im Rahmen der Sonderausgaben und in Höhe von maximal 6.000 € pro Jahr absetzbar. Anders als Werbungskosten können Sonderausgaben nicht im Rahmen eines sogenannten Verlustvortrags mit den Einkünften aus späteren Jahren verrechnet werden. Werden die Ausgaben schon jetzt als Werbungskosten angegeben und entscheidet das Bundesverfassungsgericht entsprechend, wird eine Menge Geld gespart – im besten Fall finanziert die Steuererklärung zu einem großen Teil die Ausbildung bzw. das Studium.

SteuerSparErklärung 2016: Vielfach ausgezeichnete Steuersoftware kostenlos nutzen

Verwirrende Formulare, unübersichtliche Struktur, unverständliches Fachchinesisch – das sind nur einige Gründe, warum es gerade viele junge Menschen scheuen, sich mit dem Thema Steuererklärung zu befassen. Die SteuerSparErklärung 2016 umschifft diese Klippen, überführt das komplizierte Steuerrecht in verständliche Dialoge und versendet die Steuererklärung elektronisch per ELSTER. Das Programm nimmt den Nutzer von der Datenübernahme bis hin zur Prüfung des Steuerbescheids an die Hand und leitet ihn einfach und schnell durch das Thema Steuererklärung. Die SteuerSparErklärung führt den Nutzer einerseits gezielt nur durch die für ihn relevanten Themen der Steuererklärung, andererseits wird sichergestellt, dass er keine steuerrechtliche oder persönliche Veränderung übersieht. Die intelligente Dialogführung verhindert fehlende oder falsche Angaben, zusätzlich liefert das Programm zahlreiche nützliche Tipps zu jedem Thema.

Über die Akademische Arbeitsgemeinschaft und Steuertipps.de

Seit 40 Jahren ist die Akademische Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Informationsdienstleister rund um Steuern und Geld. Unter dem Leitsatz "Wissen, was zu tun ist" bietet der Verlag Ratgeber und Software für Verbraucher. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Tagesaktuelle Tipps und Wissenswertes finden Interessierte im Internet auf den Portalen steuertipps.de und geldtipps.de. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer.

Steuertipps.de ist eine Marke der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und bietet Verbrauchern Tipps und Hilfestellungen rund um das Thema Steuern. Neben Softwarelösungen wie der "SteuerSparErklärung" und fundierten Informationen berichtet der Newsbereich über aktuell diskutierte Urteile zum Thema Steuern und deren Auswirkungen auf den Verbraucher.

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