SteuerHelden von Wolters Kluwer: keine Angst vor der ersten Steuererklärung

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Mannheim. Ab sofort können Azubis, Studenten und Berufseinsteiger die SteuerSparErklärung 2019 kostenlos downloaden und nutzen, wenn sie nicht älter als 28 Jahre sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen. Sie laden die neue Fassung der vielfach ausgezeichneten Steuersoftware einfach auf dem Onlineportal www.SteuerHelden.de herunter und können damit beginnen, Steuern zu sparen. Anders als bei anderen Anbietern gibt es bei der Gratis-Software für Windows und macOS vom Informations- und Lösungsanbieter Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland keine versteckten Kosten: Das komplette Angebot von SteuerHelden.de ist kostenlos!

Das Online-Portal bietet einen einfachen und schnellen Einstieg in die Steuererklärungs-Welt und hilft mit verständlich geschriebenen Tipps, kräftig Steuern zu sparen: Viele Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger verschenken nämlich eine Menge Geld, weil sie das Thema Steuern völlig falsch einschätzen. Dabei können sie mit einer Steuererklärung fast immer bares Geld sparen. Abziehbar – entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten – sind im Rahmen einer Ausbildung zum Beispiel die Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Uni, Studienliteratur und Fachbücher aus dem Fachbereich sowie unter bestimmten Umständen sogar die Miete fürs WG-Zimmer oder das Studentenwohnheim.

Vorweggenommene Werbungskosten

Für Studenten gilt dies unabhängig davon, ob sie parallel zum Studium einem Nebenjob nachgehen, selbstständig oder berufstätig sind. Selbst wenn sie gar keine Einnahmen erzielen, sollten sie eine Steuererklärung zur Verlustfeststellung abgeben, um Kosten im Zusammenhang mit dem Studium als sogenannte vorweggenommene Werbungskosten später geltend machen zu können.

Unter www.SteuerHelden.de erfahren Azubis und Studenten zudem, warum sie ihre Ausgaben im Rahmen einer Erstausbildung als Werbungskosten angeben sollten, auch wenn das Finanzamt diese erst einmal nicht anerkennt. Hintergrund: Die Frage, ob die Kosten für eine Erstausbildung steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, ist seit Jahren umstritten und das Bundesverfassungsgericht muss noch darüber entscheiden. Eine Entscheidung könnte noch in diesem Jahr fallen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich in einer Stellungnahme bereits im vergangenen Jahr für die Absetzbarkeit von Studienkosten ausgesprochen: Für sie ist klar, dass die Aufnahme eines Studiums typischerweise erfolgt, um hiermit die Grundlagen und die Voraussetzungen für eine spätere berufliche Tätigkeit zu erlangen, die der (künftigen) Existenzsicherung des Steuerpflichtigen dient.

Schnell und einfach zur optimalen Rückerstattung – auch rückwirkend!

Mit der absolut kostenlosen SteuerSparErklärung erledigen Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger ihre Steuererklärung meistens in weniger als einer Stunde. Die bewährte und vielfach prämierte Software findet automatisch Steuererleichterungen und weist auf fehlende oder unplausible Angaben hin. Belege können einfach per Smartphone-App oder per Scanner erfasst werden. Die SteuerSparErklärung prüft alle Angaben, macht Optimierungsvorschläge und unterstützt bei der Erstellung von Einsprüchen, wenn die Erstattung durch das Finanzamt geringer ausfallen sollte als erwartet.

Ein wichtiger Tipp für alle Studenten, die das Thema Steuern bislang gemieden haben: In der Regel können sie auch noch für vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – im Jahr 2019 können sie also auch noch für das Jahr 2015 eine Steuererklärung auf den Weg bringen. Eine reine Verlustfeststellung können sie sogar für sieben Jahre nachträglich beantragen.

Über Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist ein führender globaler Anbieter von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen, Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen, Recht und Gesundheit. Wir unterstützen unsere Kunden im täglichen Geschäft und in der Entscheidungsfindung durch Lösungen, die fundiertes Fachwissen mit hochentwickelter Technologie und spezialisierten Services verbinden.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) ist weltweit in 40 Ländern in marktführenden Positionen vertreten, bedient Kunden in 180 Ländern und beschäftigt 19.000 Mitarbeiter weltweit. Wolters Kluwer erzielte 2018 einen Umsatz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Die Aktien von Wolters Kluwer sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet und werden im AEX- und im Euronext 100-Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie im Rahmen eines ADR-Programms auf dem Over-the-Counter-Markt gehandelt (WTKWY). Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com und www.wolterskluwer.de.

Die Marke Steuertipps sowie die Webseiten Steuertipps.de, SteuerHelden.de, SteuerGoldies.de und Geldtipps.de wurden von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH begründet, die Teil von Wolters Kluwer Tax & Accounting ist und seit 40 Jahren Verbraucher mit Tipps und Hilfestellungen rund um die Themen Steuern und Geld unterstützt mit Loseblattwerken, Büchern, Broschüren, Software-Produkten und digitalen Inhalten. Der Newsbereich der Webseiten bietet fundierte Informationen über aktuell diskutierte Urteile und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. Weitere Informationen finden Sie unter: www.steuertipps.de, www.steuergoldies.de, www.steuerhelden.de und www.geldtipps.de

Pressekontakt

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E-Mail: friedrich.koopmann@wolterskluwer.com

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