So lassen sich dieses Jahr noch Steuern sparen

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Mannheim. Steuertipps.de erklärt, was Steuerzahler in 2016 beachten sollten und was sich 2017 ändert: Mit den richtigen Ausgaben und Investitionen können Steuerzahler in den verbleibenden Monaten des Jahres 2016 noch kräftig Steuern sparen. Die Experten des Portals Steuertipps.de haben die wichtigsten Steuerspar-Tipps für den Jahresendspurt zusammengefasst und geben außerdem einen Ausblick auf die steuerrechtlichen Änderungen des Jahres 2017.

So reduzieren Steuerzahler ihre persönliche Steuerlast für das Jahr 2016

Riester-Rente: Steuerzahler, die einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen haben, können pro Jahr bis zu 2.100 Euro in der Anlage AV angeben. Wer die optimale Steuerersparnis erzielen möchte, sollte mit einer Einmalzahlung den Höchstbetrag ausreizen. Bei der Steuererklärung sollten Steuerpflichtige zudem an die Günstigerprüfung denken, bei der geprüft wird, ob für sie der Sonderausgabenabzug oder die staatliche Zulage günstiger ist. Steuersoftware wie die SteuerSparErklärung errechnet das optimale Ergebnis ganz automatisch.

Rürup-Rente: Steuerpflichtige mit Rürup-Rentenvertrag erhalten über die Höhe der über das Jahr geleisteten Beiträge eine Beitragsbescheinigung von der Bank oder der Versicherung. Wer an seine Basisrente noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt hat, kann diese ebenfalls im Rahmen der Basisbeiträge von der Steuer absetzen. Durch Einmalzahlungen, die Steuerzahler auch noch im Dezember leisten können, lassen sich nicht nur Steuern sparen, sondern auch die Altersversorgung profitiert davon.

Spenden: Mit Spenden können Steuerzahler ihre Steuerlast jederzeit senken. Beträge bis zu 200€ können dabei ohne Spendenbescheinigung angesetzt werden – ein Kontoauszug als Nachweis reicht aus.

Überweisungen: Reichen Steuerzahler im Dezember bei ihrer Bank eine Überweisung ein und wird ihr Konto in den ersten 10 Tagen im neuen Jahr belastet, können sie die entsprechenden Kosten noch in ihrer Steuererklärung für 2016 ansetzen. Voraussetzung ist die nötige Kontodeckung oder ein entsprechender Kreditrahmen für das betreffende Konto.

Steuerrecht: das ändert sich für den Veranlagungszeitraum 2017

Steuermodernisierungsgesetz: Die Abgabefrist der Steuererklärung verlängert sich vom 31. Mai um zwei Monate auf den 31. Juli. Ein Verspätungszuschlag von 25 Euro wird erhoben, wenn die Steuererklärung später eingereicht wird.

Künstlersozialkasse: Der Abgabensatz zur Künstlersozialkasse sinkt von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent.

Bürokratieentlastungsgesetz (geplante Verabschiedung im Oktober 2016)

  • Anpassung der Fälligkeitsregelung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (Bezifferung der Beiträge zur Sozialversicherung in den Fällen, in denen der tatsächliche Wert für den laufenden Monat noch nicht bekannt ist, auf Grundlage des tatsächlichen Wertes des Vormonats).

  • Erleichterungen bei der Ansetzung von Pflegedienstleistungen.

  • Anhebung der Pauschalisierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge von 150 Euro auf 200 Euro.

  • Anhebung der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung (vierteljährliche Anmeldung, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber weniger als 5.000 Euro betragen hat).

  • Anhebung der Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer von 17.500 Euro auf 20.000 Euro.

  • Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen.

  • Anpassungen der Handwerksordnung, u.a. um der fortschreitenden Digitalisierung im Handwerk zusätzlichen Schub zu verleihen.

  • Bereitstellung von Leistungsinformationen zur Verwendung auf Bundes-, Länder- und Kommunalportalen durch eine Änderung des E-Government-Gesetzes.

Jahressteuergesetz 2017 (geplant)

  • Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro und im Jahr 2018 um weitere 200 Euro.

  • Anhebung des Kinderfreibetrages um 110 Euro und im Jahr 2018 um weitere 100 Euro.

  • Erhöhung von Werbungskostenpauschbetrag, Behindertenpauschbeträgen und Hinterbliebenenpauschbetrag.

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