Monatliches Netto-Einkommen erhöhen mit Lohnsteuer-Freibeträgen - Kostenlose Software jetzt herunterladen

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Mannheim. Steuerzahler, die Kinderbetreuungs- oder Unterhaltskosten haben, regelmäßig spenden oder weit zur Arbeit fahren müssen, bezahlen jeden Monat zu viel Lohnsteuer! Die zu viel gezahlten Beträge holen sie sich in der Regel mit der Steuererklärung des Folgejahres zurück, aber so lange müssen sie gar nicht warten. Statt einmal im Jahr können sie ihre Steuerrückerstattung auch monatlich erhalten: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können sie sich für die regelmäßigen Kosten vom Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Ohne komplizierte Steuerformulare können Anwender diesen Antrag mit der Software Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 stellen, die als Bestandteil der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung 2018 ab sofort für Windows und Mac zum Download unter Steuertipps.de zur Verfügung steht.

Mehr Netto vom Brutto dank Lohnsteuer-Freibetrag

Wer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, spart Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Bei der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt der Arbeitgeber den Bruttoarbeitslohn entsprechend und berechnet die Lohnsteuer auf Grundlage des gekürzten Bruttoarbeitslohns. Die erfreuliche Folge: Steuerpflichtige zahlen während des Jahres weniger Steuern und haben monatlich mehr Geld auf dem Konto! Einziger Wermutstropfen: Bei der Steuererklärung im nächsten Jahr erhalten sie keine große Rückerstattung mehr, weil sie das Geld schon monatlich erhalten haben.

Unser Tipp: Mehr Geld für Weihnachtsgeschenke

Stellen Sie bis Ende November den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung; mit dem Geltendmachen des Lohnsteuer-Freibetrags können Sie einen Großteil Ihres Weihnachtsgeldes vor dem Zugriff des Finanzamts bewahren und erhalten mit Ihrem Dezembergehalt ein deutliches Plus auf Ihrem Konto.

Welche Aufwendungen werden berücksichtigt?

Es gibt viele Situationen, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können – unter anderem gehören dazu:

  • Kosten für die Fahrt zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung und sonstige Werbungskosten

  • Kinderbetreuungskosten (z.B. Kindergarten, Schule, Tagesmutter)

  • Unterhaltszahlungen

  • Sonderausgaben, z.B. wegen Scheidung, Berufsausbildung, Spenden

  • Kosten für die Altersvorsorge

  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

  • Pflege- und Krankheitskosten sowie sonstige außergewöhnliche Belastungen

  • Verluste aus anderen Einkunftsarten

Zu beachten ist, dass Freibeträge für den Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erst ab Kosten von mindestens 600 € pro Jahr beantragt werden können. Der Freibetrag kann ab sofort beantragt werden und gilt direkt für zwei Jahre, sollten sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern.

Systemvoraussetzungen

PC: Windows 7, 8 oder 10, mind. 512 MB RAM, ca. 930 MB Festplattenspeicher, für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 1GB

Mac: OS X ab Version 10.11 (El Capitan), mind. 1 GB RAM, ca. 930 MB Festplattenspeicher

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