Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen: Krankheitskosten steuermindernd ansetzen

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Mannheim. Medizinische Kosten können einen bedeutenden Teil der Rente verschlingen. Da ist es gut zu wissen, dass selbstgetragene Krankheitskosten die Steuerlast mindern, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und dies auch durch wasserdichte Nachweise belegt werden kann. Die Experten des Portals SteuerGoldies von Wolters Kluwer erklären, worauf steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner achten müssen.

Krankheitskosten wirken sich steuerlich nur aus, soweit sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten“, erklärt Maike Backhaus, Redakteurin beim Online-Portal SteuerGoldies.de. Das ist bei Rentnerinnen und Rentnern häufig der Fall, da hier meist relativ geringe Einnahmen verhältnismäßig hohen Ausgaben für Krankheitskosten gegenüberstehen." In der Steuererklärung können neben Kosten für medizinische Leistungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Hilfsmittel nämlich auch Zahlungen wie Rezeptgebühren sowie Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen angegeben werden.

Die Steuer-Expertin der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting, rät dazu, alle Belege und Unterlagen gut aufzuheben, da das Finanzamt zu deren Vorlage auffordern kann. Dazu gehören auch Verordnungen des Arztes und in einigen Fällen, wie beispielsweise bei einer Bade- oder Heilkur, ein amtsärztliches Attest. Bei amtsärztlichen Attesten sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese vor dem Beginn einer Behandlung ausgestellt worden sind. Was ist jedoch, wenn in Hektik und Sorge vergessen wurde, vor der Maßnahme zum Amtsarzt zu gehen? Für diese Fälle rät die Steuer-Expertin: Machen Sie die Kosten trotzdem geltend! Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie Einspruch ein. Tragen Sie die Gründe vor, die Sie am vorherigen Einholen des amtsärztlichen Attestes gehindert haben, und bitten Sie um Erlass der Steuern aus sachlichen Gründen nach § 163 der Abgabenordnung."

SteuerGoldies.de: Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen!

Weitere praktische Tipps, Rechner und Softwarelösungen rund um die Themen Steuern und Geld im Alter finden Rentner auf SteuerGoldies.de. Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft adressieren mit dem Online-Portal die speziellen Bedürfnisse von Menschen im besten Alter: Mit einem praktischen Rentenrechner können sie beispielsweise ganz einfach selbst ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei Bedarf können sie die vielfach ausgezeichnete Software SteuerSparErklärung für Rentner“ direkt herunterladen, um ihre Steuererklärung schnell, einfach und mit optimaler Steueroptimierung zu erledigen.

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