Diese Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung

 - 

Mannheim. Steuerzahler haben zwei Monate länger Zeit als bisher, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen – allerdings erst ab 2019! Dieses Jahr gelten noch die gleichen Fristen wie in den Vorjahren. Welcher Stichtag relevant ist, hängt zudem davon ab, ob der Einreicher zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder nicht, ob er die Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt und – je nach Bundesland – ob er die Erklärung via ELSTER oder in Papierform abgibt. Die Folge: Verwirrung bei vielen Steuerzahlern. Die Experten der Steuertipps-Redaktion, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, haben deswegen alle aktuell und künftig geltenden Abgabefristen in einer Übersicht zusammengefasst und erklären außerdem, welche Konsequenzen bei einer verspäteten Abgabe drohen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2017

Die meisten Steuerzahler erledigen in den kommenden Wochen ihre Steuererklärung für das Jahr 2017. Wenn sie ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben sie dafür vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für 2017 muss also spätestens am 31.12.2021 beim Finanzamt sein. Sind sie zu einer Abgabe verpflichtet (für wen die Pflicht gilt, siehe hier), müssen sie ihre Erklärung bis zum 31.5.2018 beim Finanzamt eingereicht haben. Doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahmen.

  • Wer für seine Steuererklärung Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat bis zum 31.12.2018 Zeit.

  • Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gewähren ihren Steuerzahlern eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.7.2018, wenn sie ihre Steuer-Unterlagen via ELSTER einreichen. Damit möchten die Länder die elektronische Abgabe von Steuererklärungen fördern.

  • In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Teilen Sachsens sowie Thüringens ist der 31.5.2018 ein Feiertag. Aus diesem Grund endet die Abgabefrist in diesen Bundesländern erst am 1.6.2018.

Neue Abgabefristen für die Steuererklärung 2018

Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, gilt der 31.7.2019 als spätester Abgabetermin, für beratene“ Steuerpflichtige verschiebt sich die Frist dank Schaltjahr und Wochenende auf den 2.3.2020. Freiwillig abgegebene Steuererklärungen können weiterhin vier Jahre ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres eingereicht werden.

Keine Steuererklärung ist auch keine Lösung: automatischer Verspätungszuschlag ab 2019

Steuerpflichtige, die wissen, dass sie die Frist nicht einhalten können, sollten unbedingt eine Fristverlängerung beantragen. Ein entsprechendes Musterschreiben können sie hier kostenlos herunterladen oder direkt aus einer Steuersoftware wie der SteuerSparErklärung erstellen. Wird die Steuererklärung ohne Fristverlängerung zu spät eingereicht, kann es richtig teuer werden: Zunächst erinnert das Finanzamt an die Abgabe der Erklärung. Wird die Steuererklärung auch dann noch nicht abgegeben, droht ein Verspätungszuschlag von maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer und höchstens 25.000 Euro.

Ab 2019 werden Fristverstöße noch konsequenter bestraft: Wer seine Steuererklärung dann zu spät abgibt, zahlt pro Verzugsmonat automatisch einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro oder 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge reduzierten Steuer. Mit dieser Maßnahme möchte die Finanzverwaltung die Steuerzahler dazu bringen, ihre Steuererklärung pünktlicher abzugeben.

Steuererklärung lohnt sich: Software holt das Optimum heraus

Die meisten Steuerzahler sollten aus Eigeninteresse fristgerecht eine Steuererklärung abgeben, denn es lohnt sich: Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts für das Steuerjahr 2013 zeigt, dass 11,5 Millionen der 13,2 Millionen Steuerpflichtigen, die sich zur Einkommensteuer veranlagen ließen, eine Steuererstattung erhielten. Diese lag im Durchschnitt bei 935 Euro.

Einfach, sicher und schnell kommen Steuerpflichtige mit der vielfach ausgezeichneten Steuersoftware SteuerSparErklärung 2018 zum Ziel. Dank komfortabler Datenübernahme aus der Vorjahresversion, der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) oder auch aus ElsterFormular haben viele Steuerzahler weite Teile ihrer Steuererklärung schon ganz automatisch erledigt. Der »Rote Faden« führt auch Steuerlaien sicher durch die Steuererklärung. Die Dialogführung sorgt dafür, dass fehlende oder falsche Angaben der Vergangenheit angehören. Alle Eingaben werden sofort auf Fehler überprüft, zudem bietet das Tool im Gegensatz zu ElsterFormular, dem offiziellen Programm der Finanzverwaltung, zahlreiche Tipps, was abgesetzt werden kann und macht Optimierungsvorschläge.

Über Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist ein führender globaler Anbieter von Informationen und Lösungen in den Bereichen Gesundheit, Steuern und Rechnungswesen, Risiko- und Compliance-Management, Finanzen und Recht. Wir unterstützen unsere Kunden bei ihren täglichen Arbeitsprozessen und Entscheidungen durch Lösungen, die fundiertes Fachwissen mit hochentwickelter Technologie und spezialisierten Services verbinden.

Wolters Kluwer erzielte 2016 einen Umsatz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) bedient Kunden in über 180 Ländern, ist in über 40 Ländern mit eigenen Niederlassungen vertreten und beschäftigt rund 19.000 Mitarbeiter weltweit.

Wolters Kluwer Tax & Accounting ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen und Fachwissen, der Firmen und Fachleute für Steuern, Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung bei der sicheren Einhaltung komplexer Gesetze und Regularien sowie der schnellen, effizienten und exakten Geschäftsabwicklung und Kundenberatung unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com und www.wolterskluwer.de.

Die Marke Steuertipps sowie die Webseiten Steuertipps.de und Geldtipps.de wurden von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft begründet, die Teil von Wolters Kluwer Tax & Accounting ist und seit 40 Jahren Verbraucher mit Tipps und Hilfestellungen rund um die Themen Steuern und Geld unterstützt mit Loseblattwerken, Büchern, Broschüren, Software-Produkten und digitalen Inhalten. Der Newsbereich der Webseiten bietet fundierte Informationen über aktuell diskutierte Urteile und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. Weitere Informationen finden Sie unter: www.steuertipps.de und www.geldtipps.de

Pressekontakt

Friedrich Koopmann
Janderstraße 10
68199 Mannheim
Tel.: 0172 / 3248423
E-Mail: friedrich.koopmann@wolterskluwer.com

Pressebüro der Akademischen Arbeitsgemeinschaft

Dr. Guntermann GmbH
Thomas Lemken
Mittelstr. 15-17
50672 Köln
Tel.: 0221-788708-11
E-Mail: tl@gukom.de

Weitere News zum Thema

Weitere News zum Thema