Auszubildende können sich über die Abgabe einer Steuererklärung oft die kompletten Steuern zurückholen

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Mannheim. Die Experten des Onlineportals SteuerHelden, Teil des Bereichs Tax & Accounting von Wolters Kluwer, erklären, wie sich Azubis das Maximum vom Fiskus zurückholen und warum auch Minderjährige eine eigene Steuererklärung abgeben müssen.

Neues Ausbildungsjahr bringt dem Fiskus neue Steuerzahler

Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen und zahlreiche junge Menschen erhalten in diesen Tagen nicht nur ihren ersten Ausbildungslohn, sondern zahlen auch erstmals Steuern und Sozialabgaben. Zumindest die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer können sich Auszubildende jedoch oft komplett zurückholen. Dafür müssen sie beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen – frühestens im Folgejahr und bis zu vier Jahre rückwirkend. Infos, ob und warum sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben sollten und viele verständlich geschriebene Steuerspar-Tipps finden Auszubildende – und ihre Eltern – auf SteuerHelden.de. Die gute Nachricht: Gerade bei Azubis ist die Erstellung der Steuererklärung meist so einfach, dass sie in kürzester Zeit erledigt ist.

Auch bei Minderjährigen muss jeweils eine eigene Steuererklärung abgegeben werden

Wichtig ist, dass für jeden Steuerzahler eine eigene Steuererklärung abgegeben werden muss – das gilt auch für Minderjährige, erklärt Maike Backhaus, Steuerexpertin bei SteuerHelden.de: Die Eltern dürfen natürlich bei der Steuererklärung helfen, die Einnahmen und Ausgaben ihrer Kinder aber nicht in ihre eigene Steuererklärung übernehmen. Viele minderjährige Azubis lassen ihre Steuererklärung von den Eltern unterschreiben oder es unterschreiben sowohl Auszubildende als auch Eltern. Dazu erklärt die Steuerexpertin: Dieses Vorgehen ist in Ordnung und die Steuererklärung wird vom Finanzamt auch so angenommen. Es würde jedoch sogar ausreichen, wenn nur der minderjährige Steuerzahler unterschreibt. Rechtlicher Hintergrund: Die Eltern haben bereits den Ausbildungsvertrag ihrer minderjährigen Kinder mit unterschrieben. Sobald der Auszubildende volljährig ist, unterschreibt er die Steuererklärung immer allein.

Kostenlose Steuersoftware für Auszubildende

Natürlich gibt es die Möglichkeit, die klassischen Formulare auszufüllen: Bei den meisten Auszubildenden reicht der Mantelbogen, auf dem sie beispielsweise Name, Bankverbindung und Steuerklasse eintragen, sowie die Anlage N, in der die Ausbildungsvergütung und Werbungskosten erfasst werden.

Noch einfacher und mit höchstmöglicher Rückerstattung erledigen Auszubildende ihre Steuererklärung mit der SteuerSparErklärung 2019. Unter SteuerHelden.de können sie die aktuelle Fassung der vielfach ausgezeichneten Steuersoftware kostenlos downloaden und nutzen, wenn sie nicht älter als 28 Jahre sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen.

Über Wolters Kluwer

Wolters Kluwer ist ein führender globaler Anbieter von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen, Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen, Recht und Gesundheit. Wir unterstützen unsere Kunden im täglichen Geschäft und in der Entscheidungsfindung durch Lösungen, die fundiertes Fachwissen mit hochentwickelter Technologie und spezialisierten Services verbinden.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) ist weltweit in 40 Ländern in marktführenden Positionen vertreten, bedient Kunden in 180 Ländern und beschäftigt 19.000 Mitarbeiter weltweit. Wolters Kluwer erzielte 2018 einen Umsatz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Die Aktien von Wolters Kluwer sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet und werden im AEX- und im Euronext 100-Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie im Rahmen eines ADR-Programms auf dem Over-the-Counter-Markt gehandelt (WTKWY). Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com und www.wolterskluwer.de.

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