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Bei der Differenzbesteuerung handelt es sich um eine besondere Besteuerungsform (§ 25a UStG). Sie ist für den Handel mit gebrauchten Gegenständen vorgesehen, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wie Sie optimal von der Differenzbesteuerung profitieren.
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Nach der Kleinunternehmerregelung werden Unternehmer mit niedrigem Umsatz wie ein Nichtunternehmer behandelt. Sie müssen für ihre Umsätze keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, dürfen aber andererseits auch keine Vorsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Lesen Sie hier viele Hintergrundinformationen zu diesem echten wirtschaftlichen Vorteil.
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Dieses Programm wendet sich an alle Selbstständigen, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen möchten.
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Steuertipps Spezial Nr. 7: Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.
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Steuertipps Spezial Nr. 9: Seit 2005 müssen Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung die »Anlage EÜR« ausfüllen. Ein Formular, das detaillierte Angaben zu den einzelnen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben verlangt. Diese Informationen helfen Ihnen dabei.
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Über 1.000 Steuertipps für Ihren beruflichen wie für Ihren Privatbereich! Gestalten Sie Ihre Steuer-Spar-Strategie selbst oder unterstützen Sie Ihren Steuerberater mit den besten Ideen!
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Großer Musterfall zur Anlage EÜR 2009.
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Steuertipps Spezial Nr. 16: Seit Mitte 2007 die Deutsche Rentenversicherung Bund die Betriebsprüfungen für die Künstlersozialkasse übernommen hat, ist die Künstlersozialabgabe zum heiß diskutierten Thema geworden. Denn viele Unternehmer wussten oder wissen immer noch nicht, dass Sie einen Beitrag zur Sozialversicherung der von Ihnen beauftragten selbstständigen Künstler und Publizisten leisten müssen: Die Künstlersozialabgabe.
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Mit dem Steuertipps-Fahrtenbuch weisen Sie Ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen und Ihre privaten Fahrten für Ihr Fahrzeug nach.
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Der Online-Steuerexperte für Selbstständige
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