Renten und Steuern: Anlage R
[02.05.2006] -
Lange wurde über das Alterseinkünftegesetz diskutiert. Jetzt ist es in der Realität angekommen. Als Ruheständler müssen Sie für 2005 – sofern nicht schon geschehen – erstmals die Anlage R ausfüllen.
Wer bereits im Ruhestand ist oder 2005 seinen Ruhestand begonnen hat, der gehört zur Kohorte der "50 %-Besteuerten". Ruheständler, die 2006 ihren Ruhestand beginnen, müssen bereits 52 % ihrer Renteneinkünfte versteuern. Im Gegenzug dazu können "Aktive" in diesem Jahr 62 % (Höchstbetrag: 12.400 €) der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Auch in der betrieblichen Altersversorgung steigen die Höchstförderungsbeträge. Aufgrund des Anstiegs der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch der höchst mögliche Betrag, der steuerfrei für einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung aufgewendet werden kann. Im Jahr 2006 beträgt er 2.520 € (bisher 2.496 €).
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